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Datennetzwerk

Kartellamt gibt grünes Licht für Catena-X

Das Bundeskartellamt, Bonn, gibt grünes Licht für den Aufbau eines Datennetzwerkes für die Automobilbranche. Man habe keine Einwände gegen den geplanten Start der Kooperation 'Catena-X', teilten die Kartellwächter mit. Das Automotive-Network will ein Datennetzwerk für die Zusammenarbeit der Automobilbranche zu schaffen. Zuletzt war unter anderem Ford dem Netzwerk beigetreten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Catena-X ist ein erster großer Baustein der Initiative Gaia-X zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen Dateninfrastruktur in Europa. In dem Projekt wollen mehr als 80 Unternehmen vorwiegend aus der deutschen Automobil- und IT-Branche zusammenarbeiten. Erstmals soll ein Datennetzwerk mit entsprechenden Anwendungen entlang der gesamten automobilen Wertschöpfungskette entstehen. Das Kartellrecht steht Projekten dieser Art nicht im Weg. Wir stellen aber sicher, dass bestimmte Wettbewerbsprinzipien eingehalten werden."

Besonderer Gegenstand der Prüfung seien unter anderem das Setzen von bestimmten Standards und die Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung gewesen, für die man aber grünes Licht geben konnte.

Mundt: "Richtig aufgesetzt sind Initiativen wie diese vielversprechend, weil sie in der Zukunft zu einer Wettbewerbsbelebung bei Cloud-Services führen könnten, was wir sehr begrüßen würden."

Catena-X soll zum einen die Entwicklung einheitlicher Standards für die Datenweitergabe vorantreiben. Daten, die bislang bei den Unternehmen isoliert vorliegen (sog. Insellösungen), sollen miteinander vernetzt werden, um sie in der Wertschöpfungskette bestmöglich zu nutzen. Zum anderen umfasst die Kooperation gemeinsame Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, konkrete Anwendungen auf Basis des neuen Datennetzwerkes einzusetzen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte, die die Rückverfolgbarkeit von Komponenten erleichtern oder die Bestimmung des CO2-Abdrucks von Komponenten entlang der Wertschöpfungskette ermöglichen. Weitere Projekte widmen sich der Kreislaufwirtschaft oder der Verbesserung des Qualitätsmanagements.

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vg 24.05.2022