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App Tracking Transparency Framework

Bundeskartellamt prüft Apples Tracking-Regelungen für Dritt-Apps

Neues Ungemach für Apple: Das Bundeskartellamt (BKartA), Bonn, hat gegen das Technologieunternehmen ein Verfahren wegen des Missbrauchs von Marktmacht eingeleitet. Konkret geht es um die kartellrechtliche Prüfung der Tracking-Regelungen sowie des App Tracking Transparency Framework. Das Bundeskartellamt geht dabei insbesondere dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regelungen Apples, die das Untenrehmen Dritten für die Verarbeitung von Daten auferlegt hat, eigene Angebote bevorzugt behandeln und/oder andere Unternehmen behindern könnten. Dem Verfahren liegt eine Beschwerde von Spitzenverbänden der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft von April 2021 zugrunde, unter anderem auch vom Markenverband e.V., der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) und der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V., alle Berlin. Die Verbände machten geltend, dass das Unternehmen mit seinem Programm App Tracking Transparency (ATT) seine Marktmacht missbrauche und gegen Kartellrecht verstoße.

Apps ohne ATT will Apple nicht genehmigen

Das App Tracking Transparency Framework wurde von Apple im April 2021 mit den Updates iOS 14.5, iPadOS 14.5 und tvOS 14.5 für Dritt-Apps eingeführt. Darin wird das Tracking von Nutzer:innen durch Dritt-Apps, in dem von Apple definierten Sinn, an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Tracking ermöglicht es zum Beispiel Werbetreibenden oder App-Publishern, über Webseiten und Apps hinweg personalisierte Werbung auszuspielen oder Nutzerdaten für andere Zwecke zu erheben und zu nutzen. Diese Möglichkeiten können insbesondere für Anbieter von Dritt-Apps eine hohe Relevanz haben, wenn sie auf Geschäftsmodelle setzen, bei denen Apps kostenlos, aber dafür werbefinanziert verfügbar gemacht werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir begrüßen datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzer:innen Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen. Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen. Damit könnte Apple eigene Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern."

Auch unabhängig von Apples App Tracking Transparency Framework müssen alle Apps schon nach geltender Rechtslage für das Tracking das Einverständnis der Nutzer:innen einholen. Durch die von Apple eingeführten Vorgaben wird das Tracking nun außerdem davon abhängig gemacht, dass der Nutzer beim Erststart einer App, die nicht von Apple stammt, in einem Pop-up Dialog zusätzlich zu den bisher schon erforderlichen Zustimmungen eine weitere Einwilligung zur Verwendung und Kombination von Nutzerdaten gibt. Auch die Verwendung eines für die Werbewirtschaft wichtigen, von Apple bereitgestellten Identifizierungsmerkmals für Geräte, dem Identifier for Advertisers, fällt als Tracking unter diese neue Maßnahme. Dagegen betreffen diese Regelungen Apple bei der Verwendung und Kombination von Nutzerdaten im eigenen Ökosystem offenbar nicht. Nutzer können in den Einstellungen zwar auch gegenüber Apple die Verwendung ihrer Daten im Hinblick auf deren Nutzung für personalisierte Werbung einschränken, allerdings unterliegt Apple – so der vorläufige Stand – nicht den neuen und zusätzlichen Regelungen des App Tracking Transparency Framework.

Das Bundeskartellamt prüft, ob Apple neben den Vorschriften des Europäischen Wettbewerbsrechts auch neue Regeln zur Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne verletzt, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten sind (§ 19a GWB). Parallel wird geprüft, ob Apple eine überragende marktübergreifende Stellung nach § 19a Abs. 1 GWB einnimmt.

Verbände begrüßen BKartA-Entscheidung, Apples App-Tracking-Transparency-Programm kartellrechtlich zu prüfen

Die Verbände fordern, dass Apple den Zugang von Dritten zu Identifikationsdiensten "diskriminierungsfrei wiederherstellt und effektiven Wettbewerb in seinem Ökosystem ermöglicht".

Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer ZAW: "Wir sind zufrieden. Unsere Argumentation, wonach Apple als Beherrscher eines ganzen ÖkoSystems an Regeln gebunden ist und ATT angesichts der Fakten und Daten, die wir vorgelegt haben, diese Regeln verletzt, wurde vom BKartA mit der Verfahrenseröffnung bestätigt. Heute ist ein guter Tag für die Vielfalt und breite Zugänglichkeit von Apps und damit für die Verbraucher und die Allgemeinheit. Auch wenn Apple mit Kampagnen und PR die Öffentlichkeit für sich einnehmen wollte ist es doch so: Apples ATT nutzt ausschließlich Apple. Angesichts der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ist ATT nicht geboten und seine konkrete Ausgestaltung ist unfair."

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vg 14.06.2022