ANZEIGE

ANZEIGE

Bundeskartellamt

Kühne darf Anteil an Lufthansa erhöhen

Die Kühne Holding AG, Hamburg, des Unternehmers Klaus-Michael Kühne darf ihren Anteil an der Deutschen Lufthansa AG auf 15,01 Prozent erhöhen. Das Bundeskartellamt, Bonn, hat das Vorhaben freigegeben. . Schwerpunkt der wettbewerblichen Prüfung bildeten die vertikalen Auswirkungen des Zusammenschlusses. Die zum Kühne-Konzern gehörende Kühne+Nagel International AG ist einer der größten, weltweit tätigen Logistikanbieter und ein großer Kunde der vom MDAX-Konzern Lufthansa angebotenen Luftfrachttransporte. Mit der Eröhung der Anteile wird der Hamburger Logistikunternehmer Kühne größter Aktionär bei dem Unternehmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Trotz jeweils bedeutenden Marktpositionen der Beteiligten im Bereich der Luftfracht bzw. auf den nachgelagerten Logistikmärkten ruft das Vorhaben nach den Ermittlungen keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken hervor. Selbst wenn in Folge der Kühne-Beteiligung bei der Lufthansa künftig weniger freie Kapazitäten für andere Nachfrager nach Luftfracht verfügbar wären, stünden diesen noch genügend Ausweichalternativen zur Verfügung."

Die Deutsche Lufthansa AG halte zwar hohe Anteile an den begrenzten Abflug- und Landeslots an deutschen Flughäfen. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben jedoch ergeben, dass Kapazitätsengpässe in der Luftfracht eine weniger bedeutende Rolle spielen als im Passagiergeschäft.

Der Anteilserwerb unterlag der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt, da Milliardär Kühne mit Anteilen in Höhe von 15,01 Prozent fortan einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf Lufthansa ausüben kann (§ 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Aufgrund einer seit Jahren kontinuierlich geringen Hauptversammlungspräsenz rücke Kühne bei Lufthansa in die Stellung eines Minderheitsgesellschafters mit faktischer Sperrminorität ein.

zurück

vg 03.08.2022