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Jahresbericht

Kartellamt behält große Digitalkonzerne im Blick

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat seinen Jahresbericht 2021/22 vorgelegt und dabei betont, dass die Digitalwirtschaft ein Schwerpunkt der Arbeit bleibt. Seit Einführung des neuen gesetzlichen Instruments zur besseren Kontrolle von großen Digitalkonzernen Anfang 2021 seien mehrere Verfahren gegen Alphabet, Amazon, Apple und Meta eingeleitet und zum Teil auch schon abgeschlossen worden.

"Wir erweitern fortlaufend unser Know-how im nationalen und internationalen Austausch mit anderen Expert:innen sowie in Verfahren und Untersuchungen wie beispielsweise unserer aktuellen Untersuchung zur Online-Werbung", sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "In enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden auf der ganzen Welt arbeiten wir mit Nachdruck an Lösungen, um den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu schützen bzw. wiederherzustellen."

Das Bundeskartellamt hat eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" nach dem neuen § 19a Abs. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) für Alphabet/Google, Amazon und Meta/Facebook bereits festgestellt. Ein entsprechendes Verfahren gegen Apple läuft derzeit noch. Darüber hinaus geht das Bundeskartellamt in weiteren Verfahren gegen alle vier genannten Digitalkonzerne der Frage nach, ob bestimmte Verhaltensweisen der Unternehmen untersagt werden müssen, da sie den Wettbewerb beeinträchtigen bzw. ihre Machtposition absichern.

Bundeskartellamt verhängt Strafen wegen Kartellabsprachen und prüft Fusionsvorhaben

2021 hat das Bundeskartellamt rund 105 Mllionen Euro Bußgeld gegen insgesamt elf Unternehmen bzw. Verbände und acht natürliche Personen verhängt. Betroffen waren Branchen wie die Edelstahlherstellung und Stahlschmieden sowie vertikale Preisabsprachen bei Musikinstrumenten, Schulranzen und Unterhaltungselektronik. Im bisherigen Verlauf des Jahres 2022 folgten Bußgelder in Höhe von rund 20 Millionen. Euro gegen Hersteller von Brückendehnfugen sowie gegen Unternehmen wegen Absprachen bei der Auftragsvergabe von Industriebauten.

Das Bundeskartellamt hat 2021 rund 1.000 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden zehn Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. Davon wurden drei Vorhaben ohne Auflagen freigegeben. Eine Freigabe erfolgte unter Auflagen, so durfte Edeka nur einen Teil der Real-Standorte übernehmen. Fünf Anmeldungen wurden von den beteiligten Unternehmen während der laufenden Prüfung zurückgenommen. Das Vorhaben der Funke Mediengruppe, die Ostthüringer Zeitung zu übernehmen, wurde untersagt. Im laufenden Jahr hat das Bundeskartellamt bislang ein Fusionsvorhaben untersagt (Aco/Birco im Bereich Entwässerungsanlagen). Die EG Group durfte OMV Tankstellen nur unter einer Veräußerungsauflage erwerben und in drei Verfahren haben die Unternehmen ihre Anmeldung während der zweiten Prüfungsphase zurückgenommen.

Mundt: "Die aktuelle wirtschaftliche Lage verdeutlicht die überaus wichtige Funktion der Fusionskontrolle. In konzentrierten Märkten ist Preissetzungsmacht durch einzelne Unternehmen leichter durchzusetzen. Die präventiv wirkende Fusionskontrolle ist auch aus diesem Grund ein wichtiges Instrument der Wettbewerbsbehörden."

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vg 31.08.2022