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Europäische Kommission

Cybersicherheit von vernetzten Geräten soll erhöht werden

In der EU sollen künftig verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen gelten. Das hat die EU-Kommission mit ihrem neuen Cyberresilienzgesetz vorgeschlagen. Es betrifft alle Produkte, die direkt oder indirekt mit einem anderen Gerät oder einem Netz verbunden sind. Zum einen sollen Hersteller verpflichtet werden, Unterstützung und Softwareaktualisierungen bereitzustellen, um festgestellte Schwachstellen zu beheben. Zum anderen sollen die Verbraucher ausreichend über die Cybersicherheit der Produkte informiert werden.

Der Rechtsakt baut auf der EU-Cybersicherheitsstrategie von 2020 sowie der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion von 2020 auf. Er soll sicherstellen, dass digitale Produkte – wie drahtlose und drahtgebundene Hardware sowie Software – für die Verbraucher in der gesamten EU sicherer werden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stützen sich auf den neuen Rechtsrahmen für EU-Produktvorschriften und werden Folgendes enthalten:

a) Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen, um ihre Cybersicherheit zu gewährleisten;

b) grundlegende Anforderungen an die Gestaltung, Entwicklung und Herstellung von Produkten mit digitalen Elementen und Verpflichtungen der Wirtschaftsteilnehmer in Bezug auf diese Produkte;

c) grundlegende Anforderungen an die von den Herstellern anzuwendenden Verfahren zur Behebung von Schwachstellen, um die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen während ihres gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten, sowie Verpflichtungen der Wirtschaftsteilnehmer hinsichtlich dieser Verfahren. Zudem müssen die Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle melden;

d) Vorschriften für die Marktüberwachung und Durchsetzung.

Mehr Verantwortung für Hersteller

Mit den neuen Vorschriften erhalten die Hersteller mehr Verantwortung, da sie dafür sorgen müssen, dass Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, mit den Sicherheitsanforderungen übereinstimmen. Dies komme Verbrauchern, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, die digitale Produkte verwenden, zugute, weil die Sicherheitsmerkmale transparenter werden, das Vertrauen in Produkte mit digitalen Elementen gestärkt wird und Grundrechte, wie das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, besser geschützt werden, so die Kommission.


 

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tor 23.09.2022