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Bußgeld

Kaffeekartell: Rossmann muss 20 Millionen Euro zahlen

Quelle: Broker/Fotolia

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Urteil im langjährigen Streit um das sogenannte Kaffeekartell: Die Dirk Rossmann GmbH ist wegen einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 20 Millionen Euro verurteilt worden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.: V 1 Kart 1/22 (OWi)). Dem Urteil, das bereits am 11. November 2022 gefällt wurde, ging ein langer Streit voraus. Von 2004 bis 2008 hatten sich ein Kaffeeröster und verschiedene Händler über den Verkaufspreis vor allem von Filterkaffee abgesprochen. Das Bundeskartellamt hatte die Ermittlungen im Jahr 2010 eingeleitet und Ende 2015 gegen die Dirk Rossmann GmbH ein Bußgeld in Höhe von 5,25 Millionen Euro festgesetzt (B10-47111-Kh-50/14). Auf den Einspruch des Unternehmens erhöhte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Bußgeld durch Urteil vom 28.02.2018 auf 30 Millionen Euro. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften am 09.07.2019 (Az.: KRB 37/19) auf.

Danach ging es immer wieder hin und her. In der nun durchgeführten Verhandlung habe der 1. Kartellsenat neben der Verfahrensdauer von inzwischen mehr als zwölf Jahren und auch berücksichtigt, dass die Dirk Rossmann GmbH nicht die treibende Kraft hinter und im Kartell war. Das Unternehmen habe im Vergleich mit anderen kartellbeteiligten Handelsunternehmen auch nur eine weniger gewichtige Marktbedeutung im deutschen Kaffeeabsatz an die Endverbraucher. Deshalb habe man ein Bußgeldmaß im deutlich unteren Bereich des in Betracht kommenden Rahmens für eine Bußgeldfestsetzung festgesetzt, teilte eine Gerichtsprecherin mit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, das Bundeskartellamt und die Dirk Rossmann GmbH können dagegen Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.

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vg 14.11.2022