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Bundeskartellamt

Warsteiner und Karlsberg dürfen Einkaufsgesellschaft gründen

Quelle: Pixabay

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Die Brauereien Warsteiner und Karlsberg wollen ihreAktivitäten im Einkauf bündeln. Das Bundeskartellamt, Bonn, hat die Gründung einer gemeinsamen Einkaufsgesellschaft durch die Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG und die Karlsberg Holding GmbH nun fusionskontrollrechtlich freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Kartellamtes: "Wir haben das Vorhaben sowohl mit Blick auf die Absatz- als auch die Beschaffungsseite eingehend geprüft. Im Ergebnis haben wir weder im Bereich Bier noch im Bereich nicht-alkoholische Kaltgetränke durchgreifende wettbewerbliche Bedenken. Auf allen in Frage kommenden Märkten sind größere Wettbewerber aktiv, die gemeinsamen Marktanteile liegen nicht im problematischen Bereich und auch anderweitige kartellrechtliche Probleme sind nicht ersichtlich."

Sollte die Einkaufsgesellschaft allerdings um weitere Gesellschafter erweitert werden, müste das Vorhaben mit Blick auf das Kartellverbot und gegebenenfalls auch fusionskontrollrechtlich aber erneut überprüft werden.

Die Mittelständler Warsteiner und Karlsberg produzieren und vertreiben Bier und Biermischgetränke, Karlsberg auch in relevantem Umfang Mineralwasser und andere nicht-alkoholische Getränke an Standorten in Nordrhein-Westfalen, Südwestdeutschland und Bayern.

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vg 14.12.2022