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Jahresrückblick des Bundeskartellamtes

24 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat seinen Jahresrückblick 2022 veröffentlicht. Insgesamt wurden rund 24 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen verhängt - gegen insgesamt 20 Unternehmen und sieben Personen verhängt. Betroffen waren Branchen wie Brückendehnfugen oder der Industriebau. 13 Unternehmen haben dem Bundeskartellamt über Kronzeugenanträge neue Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt. Daneben erreichten das Amt weitere Hinweise aus anderen Quellen. In zwei Fällen wurden Verfahren insbesondere aufgrund von Hinweisen eingeleitet, die über das anonyme Hinweisgebersystem eingegangen waren. Im Jahr 2022 hat das Amt insgesamt zwölf Durchsuchungsaktionen durchgeführt, weitere sechs im Wege der Amtshilfe.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt: "Die Jahre der Pandemie hatten die Kartellverfolgung erschwert. Hier sind wir auf dem Weg der Normalisierung. Wir verzeichnen die höchste Zahl an Durchsuchungen seit Jahren, trotz tendenziell rückläufiger Kronzeugenanträge. Das sendet ein deutliches Signal: Kein Kartell kann sich sicher fühlen. Die Aufdeckung bleibt effektiv."

Digitalwirtschaft: Verfahren gegen Amazon, Meta (ehem. Facebook) und Google abgeschlossen

In diesem Jahr wurden zudem Verfahren gegen Meta (ehem. Facebook), Amazon und Google abgeschlossen. Neben den Verfahren im Bereich der Missbrauchsaufsicht hat das Bundeskartellamt im Digitalbereich auch Gebrauch von seiner Befugnis gemacht, sogenannte Sektoruntersuchungen durchzuführen. Im vergangenen Jahr wurde der Diskussionsbericht der Untersuchung zu nicht-suchgebundener Online-Werbung vorgelegt. Im Bereich Verbraucherschutz steht die Untersuchung zu Messenger- und Videodiensten kurz vor dem Abschluss. Eine neue Untersuchung zum Scoring beim Online-Shopping wurde eingeleitet.

Fusionskontrolle: Rund 800 Zusammenschlüsse von Unternehmen geprüft

Das Bundeskartellamt hat 2022 rund 800 angemeldete Zusammenschlussvorhaben geprüft. Davon wurden acht Vorhaben in der sogenannten zweiten Phase einer vertieften Prüfung unterzogen: Ein Zusammenschluss im Bereich Oberflächenentwässerung wurde untersagt und zwei weitere, die Übernahme von OMV-Tankstellen durch EG Group (Esso) sowie die Verbindung von Rheinenergie und Westenergie (E.ON), wurden nur unter Auflagen freigegeben. In zwei weiteren Fällen haben die beteiligten Unternehmen das Vorhaben während der laufenden Prüfung aufgegeben. Drei Prüfungen laufen noch.

Mundt: "Für uns ist und bleibt die Fusionskontrolle das zentrale Instrument, um wettbewerbliche Marktstrukturen präventiv zu schützen. 2022 bleibt die Zahl der Fusionsprüfungen beachtlich, wenn auch in der Tendenz weiterhin rückläufig. Die möglichen Ursachen für diesen Rückgang sind vielfältig - zum Beispiel Pandemie, Ukraine-Krieg - so dass dieser nicht eindeutig auf die im Jahr 2021 gesetzlich angehobenen Aufgreifschwellen zurückzuführen ist. Die gegenwärtig hohe Inflation könnte sich perspektivisch steigernd auf die Anzahl der Anmeldungen auswirken."

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vg 23.12.2022