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Green-Claims-Richtlinie

Umweltbezogenen Werbeaussagen werden stärker reglementiert

Quelle: Nyul/Fotolia

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Der neue Richtlinienentwurf für die Verwendung von Umweltaussagen hat die nächste Hürde genommen. Nachdem die EU-Kommission den Vorschlag vorgelegt hat, hat nun das EU-Parlament für den Gesetzesentwurf gestimmt, mit dem unter anderem irreführender Umweltaussagen unterbunden werden sollen. Allgemeine umweltbezogene Angaben wie umweltfreundlich, natürlich, biologisch abbaubar, klimaneutral oder öko sollen künftig nur noch verwendet werden dürfen, wenn die beanspruchte hervorragende Umweltleistung des Produkts detailliert nachgewiesen wird. Außerdem sollen Umweltaussagen verboten werden, die ausschließlich auf der Grundlage von Emissionsausgleichssystemen getroffen werden. Das Gleiche gilt für andere irreführende Praktiken, zum Beispiel Behauptungen über das gesamte Produkt, die nur auf einen Teil des Produkts zutreffen, oder Behauptungen, dass Produkte eine bestimmte Zeit lang halten oder mit einer bestimmten Intensität verwendet werden können, obwohl dies nicht der Fall ist.

Zur Vereinfachung der Produktinformationen will das Parlament nur noch Nachhaltigkeitssiegel zulassen, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite eingeführt wurden.

Parlament will geplanten Verschleiß verhindern

Damit Produkte länger halten, will das Parlament zudem Konstruktionsmerkmale verbieten, die die Lebensdauer eines Produkts einschränken oder bewirken, dass es schon nach kurzer Zeit nicht mehr funktioniert. Außerdem sollte es den Herstellern nicht gestattet sein, die Funktionalität eines Produkts einzuschränken, wenn es mit Materialien, Ersatzteilen oder Zubehör (z. B. Ladegeräten oder Tintenpatronen) anderer Unternehmen verwendet wird.

Damit sich die Kundschaft für haltbarere und besser reparierbare Produkte entscheidet, muss sie vor dem Kauf über mögliche Reparatureinschränkungen informiert werden. Darüber hinaus schlagen die Abgeordneten ein neues Garantiezeichen vor, das nicht nur die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie, sondern auch die Dauer möglicher Garantieverlängerungen angibt, die die Hersteller anbieten.

Nun muss das EU-Parlament noch mit den Mitgliedsstaaten noch den genauen Inhalt und Wortlaut der Richtlinie vereinbaren. Die vorgeschlagene Richtlinie gehört zum ersten Paket zur Kreislaufwirtschaft – gemeinsam mit der Ökodesign-Verordnung, der Bauprodukteverordnung und einem Initiativbericht über die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien. Sie soll den Weg für eine neue Richtlinie über den Nachweis umweltbezogener Angaben bereiten, in der die Bedingungen für die Verwendung von Umweltaussagen in Zukunft genauer festgelegt werden sollen.

 

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vg 11.05.2023