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Pfeffersymphonie

Ankerkraut verliert Rechtsstreit gegen Hartkorn

Die Hartkorn Gewürzmühle GmbH vertreibt die 'Pfeffersymphonie'  Quelle: 'Pfeffersymphonie'

Die Hartkorn Gewürzmühle GmbH vertreibt die 'Pfeffersymphonie' Quelle: 'Pfeffersymphonie'

Die Nestlé-Tochter Ankerkraut unterliegt im Rechtsstreit mit dem Familienunternehmen Hartkorn mit Sitz im rheinland-pfälzischen Mülheim-Kärlich. Der Hamburger Gewürzhersteller hatte der Hartkorn Gewürzmühle GmbH vorgeworfen, mit der Verwendung des Produktnamens 'Pfeffersymphonie' die Markenrechte verletzt zu haben. Ankerkraut hatte sich den Namen 'Pfeffer Symphonie' als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen und Hartkorn wegen der Markenverletzung verklagt. Knackpunkt der Auseinandersetzung sei dabei die"markenmäßige Verwendung" der Bezeichnung 'Pfeffersymphonie' gewesen, also die Frage, ob in diesem Zeichen eine Marke oder nur ein Hinweis auf Art und Inhalt des Produkts zu sehen ist, so Hartkorn.

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Das Landgericht Koblenz hatte Hartkorn zunächst noch wegen Markenverletzung verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied aber nun zugunsten der Hartkorn Gewürzmühle. Das OLG gab Hartkorn Recht, verneinte die Verletzung der Marke und wies die Klage von Ankerkraut ab.

In der Urteilsbegründung heißt es: "Nach alledem handelt es sich bei den angegriffenen Zeichen um solche mit deutlich beschreibenden Anklängen, deren nur sehr geringe Kennzeichnungskraft nicht durch die Bekanntheit der Klagemarke ausgeglichen wird und die in ihrer konkreten Art der Verwendung auch nicht besonders herausgestellt werden. Dass die streitgegenständlichen Zeichen vom angesprochenen Verkehr als Herkunftshinweis für die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen und damit als Marke erkannt und damit umgekehrt von der Beklagten markenmäßig benutzt werden, kann hiernach nicht positiv festgestellt werden."

Am 01.03.2023 hat das DPMA 'Pfeffer Symphonie' als eingetragene Marke in erster Instanz inzwischen für nichtig erklärt und die Löschung der Marke angeordnet.
 

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vg 16.05.2023