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Quelle: Anne Allert

Quelle: Anne Allert

Packaging

Leitfaden für mehr Klarheit bei Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen

Unklare Kriterien der Definition von Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen im Verpackungsgesetz und im Einwegkunststoff-Fondsgesetz sorgen in der Praxis häufig für Schwierigkeiten. Da für Letztvertreiber von bestimmten Einweg-Lebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil seit Jahresbeginn eine Mehrwegangebotspflicht gilt und ab 2024 die Hersteller bzw. Inverkehrbringer dieser Verpackungen zusätzlich zum Lizenzentgelt eine Sonderabgabe an das Umweltbundesamt zahlen sollen, besteht Klärungsbedarf. Deshalb haben die Verbände der Systemgastronomie (BdS), München, der Ernährungsindustrie (BVE), Berlin, und der Hersteller von Kunststoffverpackungen (IK), Bad Homburg, einen Leitfaden veröffentlicht, der erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackung im rechtlichen Sinne vorliegt.

Der Leitfaden der Wirtschaft ist hier abrufbar.

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vg 26.06.2023