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Greenwashing

EU will irreführend Werbung mit Green Claims verbieten

Quelle: Nyul/Fotolia

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Die Europäische Kommission will Greenwashing künftig verbieten. Um Greenwashing zu verhindern, hat die Kommission in Brüssel im März 2023 einen neuen Richtlinienentwurf für die Verwendung von Umweltaussagen vorgelegt und Kriterien gegen irreführende Umweltaussagen vorgeschlagen. Dieser hat nun die nächste Stufe passiert. Unterhändler von Europäischem Parlament und Rat haben eine vorläufige Einigung über neue Regeln zum Verbot irreführender Werbung und zur besseren Information der Verbraucher:innen über Produkte erzielt. Konsument:innen sollen künftig besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden.

Mit der Einigung wird die bestehende EU-Liste verbotener Geschäftspraktiken aktualisiert und um mehrere problematische Marketingpraktiken im Zusammenhang mit Greenwashing und frühzeitiger Obsoleszenz von Waren ergänzt. Unter anderem werden allgemeine Umweltaussagen und andere irreführende Marketingtricks verboten. Nur Nachhaltigkeitskennzeichnungen, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von öffentlichen Behörden eingeführt wurden, sind zulässig.

EU-Justizkommissar Didier Reynders: "Die Verbraucher:innen müssen in der Lage sein, Antworten auf Fragen zu finden wie: Ist ein Produkt für eine lange Lebensdauer ausgelegt? Ist es reparierbar? Gibt es eine längere Haltbarkeitsgarantie, falls das Produkt kaputtgeht? Sind die Informationen über den CO2-Fußabdruck des Produkts korrekt und zuverlässig? Zusammen mit anderen Initiativen wie dem Recht auf Reparatur werden die neuen Vorschriften einen wichtigen Beitrag zum ökologischen Wandel leisten, indem sie alle Bürger:innen in diese Bemühungen einbezieht."

Was soll verboten werden?

Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat haben sich darauf geeinigt, Folgendes zu verbieten:

  • allgemeine umweltbezogene Angaben, z. B. "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "Öko", ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, die für die Angabe relevant ist;
  • kommerzielle Mitteilungen über eine Ware mit einer Eigenschaft, die ihre Haltbarkeit einschränkt, wenn Informationen über die Eigenschaft und ihre Auswirkungen auf die Haltbarkeit verfügbar sind;
  • Behauptungen auf der Grundlage von Emissionsausgleichsregelungen, dass ein Produkt neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat;
  • Nachhaltigkeitskennzeichnungen, die nicht auf anerkannten Zertifizierungsregelungen beruhen oder von öffentlichen Behörden festgelegt wurden;
  • Angaben zur Haltbarkeit in Bezug auf die Nutzungsdauer oder -intensität unter normalen Bedingungen, sofern diese nicht nachgewiesen sind;
  • Aufforderung an den Verbraucher, Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Druckerpatronen, früher als unbedingt notwendig zu ersetzen;
  • Software-Updates werden als notwendig dargestellt, auch wenn sie nur die Funktionalität verbessern;
  • Waren als reparaturfähig darstellen, obwohl sie es nicht sind.

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Neues Etikett soll Produkte mit verlängerter Garantie hervorheben

Die Abgeordneten setzten sich erfolgreich dafür ein, die Garantieinformationen sichtbarer zu machen, da viele Menschen nicht wissen, dass alle Waren in der EU eine mindestens zweijährige Garantie haben. Die Kommission wird außerdem beauftragt, ein neues Etikett für Hersteller zu entwerfen, die die Qualität ihrer Waren durch eine kostenlose Verlängerung der Garantiezeit hervorheben wollen.

Die Berichterstatterin des Parlaments, Biljana Borzan, sagt: "Wir haben eine strenge Haltung gegenüber frühzeitiger Obsoleszenz ausgehandelt. Wir sollten keine Werbung für Produkte machen, die zu früh kaputt gehen. Darüber hinaus lichten wir das Chaos von Umweltaussagen, die nun begründet werden müssen, und Behauptungen, die sich auf die Kompensation von Emissionen stützen, werden untersagt."

Um Gesetz zu werden, muss die vorläufige vorläufige Vereinbarung nun die endgültige Zustimmung sowohl des Parlaments als auch des Rats erhalten. Die Abstimmung der Abgeordneten wird voraussichtlich im November 2023 stattfinden. Wenn die Richtlinie in Kraft tritt, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit die neuen Regeln in ihr Recht zu übernehmen.

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vg 21.09.2023