ANZEIGE

ANZEIGE

Sorgfaltspflichten

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Ernährungsindustrie ist zunehmend vorbereitet

Quelle: sh99/Adobe Stock

Quelle: sh99/Adobe Stock

Wo steht die Ernährungsindustrie mit Blick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konkret? Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung in den Unternehmen? Was sind die Gründe, sich mit dem LkSG zu beschäftigen – auch wenn das Unternehmen nicht direkt betroffen ist? Welche Maßnahmen sind umgesetzt, welche sind in Planung und wo sieht die Branche die größten Herausforderungen? Diesen Fragen geht eine neue Studie der AFC Risk & Crisis Consult (AFC) in Kooperation mit der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) nach. 387 für das Risiko- und Krisenmanagement verantwortliche Mitarbeitende von Unternehmen der Ernährungsindustrie wurden hierzu online befragt, wobei nicht nur Unternehmen an der Befragung teilgenommen haben, die unter den Geltungsbereich fallen.

93 Prozent der Unternehmen in der Ernährungsindustrie setzen demnach bereits Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) um. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine deutliche Entwicklung bei der Vorbereitung zu sehen: Hatten sich im vergangenen Jahr 2022 noch 35 Prozent nicht auf das LkSG vorbereitet, sind es 2023 nur noch sieben Prozent. Rund ein Viertel (26 Prozent) der Unternehmen hat die Anforderungen des neuen Gesetzes bereits umgesetzt, 67 Prozent zumindest teilweise. 73 Prozent der  Unternehmen haben einen Verhaltenskodex definiert.

Gründe für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Der am häufigsten genannte Grund für die Umsetzung  sind die Anforderungen von Kunden (56 Prozent), die zum Beispiel durch Ergänzungsvereinbarungen eingefordert werden. Rund die Hälfte (49 Prozent) der Befragten sieht in der Umsetzung des LkSG eine Vorbereitung auf das EU-Lieferkettengesetz. 44 Prozent gaben an, dass ihr Unternehmen in den direkten Geltungsbereich fällt und somit die Anforderungen des LkSG umsetzen muss.

Allerdings stellen die Komplexität der Lieferketten sowie fehlende finanzielle und personelle Ressourcen die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen zu Umweltschutz und Wahrung der Menschrechte vor große Herausforderungen.

"Wichtig ist, jetzt die Zusammenarbeit zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten auf allen Stufen der Lieferkette zu stärken und für einen angemessen und partnerschaftlichen Umgang mit den Zulieferern zu sorgen. Angesichts des anhaltend hohen Umsetzungsaufwandes beim LkSG und der noch stärkeren Betroffenheit von KMU durch die zu erwartende EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie muss zwingend der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten reduziert werden", betont Stefanie Sabet, Geschäftsführerin bei der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

Die Studie können Sie hier herunterladen.

zurück

vg 10.11.2023