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Digital Services Act

EU-Kommission startet Verfahren gegen Amazon und will mehr Informationen

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

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Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den US-amerikanischen Plattformbetreiber Aamzon eröffnet und ein förmliches Auskunftsersuchen an das Unternehmen gerichtet. Amazon soll mehr Informationen über seine Maßnahmen für einen besseren Schutz von Verbraucher:innen im Internet vorlegen. Insbesondere geht es dabei um die Verbreitung illegaler Produkte und den Schutz der Grundrechte sowie die Übereinstimmung von Empfehlungssystemen mit den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA).

Amazon muss der Kommission die geforderten Informationen bis zum 6. Dezember 2023 übermitteln. Sollten die Angaben unrichtig, unvollständig oder irreführend sein, kann drohen Geldstrafen. Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform ist Amazon verpflichtet, die Vorgaben des DSA einzuhalten.

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vg 16.11.2023