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Jahresrückblick

2,8 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat seinen Jahresrückblick 2023 veröffentlicht. Insgesamt wurden rund 2,8 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen gegen insgesamt acht Unternehmen und fünf Personen verhängt. Betroffen waren Industriebauleistungen. 14 Unternehmen haben dem Bundeskartellamt über Kronzeugenanträge neue Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Summe der verhängten Bußgelder ist geringer als in den Vorjahren. Wir merken noch die Nachwirkungen der Pandemie, die die Kartellverfolgung deutlich erschwert hatte. Aber die Corona-Delle ist endgültig überwunden. Uns haben eine beachtliche Zahl an neuen Hinweisen von Kronzeugen und sonstigen Informanten erreicht und wir haben in diesem Jahr zwölf Durchsuchungen durchgeführt. Mehrere große Fälle laufen und werden bald abgeschlossen sein."

Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta und Microsoft

Auch die Digitalwirtschaft stand wieder im Fokus der Kartellwächter.

Mundt: "Die Digitalwirtschaft ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Mit der erweiterten Missbrauchsaufsicht haben wir bereits konkrete Verbesserungen geschaffen, etwa bessere Kontrollmöglichkeiten für Verbraucher:innen über ihre Daten bei Google-Diensten oder bei Nutzung von Metas VR-Brillen. Viele weitere Verfahren gegen die großen Digitalkonzerne laufen und sind zum Teil weit fortgeschritten."

Nach den Regeln der klassischen Missbrauchsaufsicht wurde 2023 ein Verfahren gegen PayPal wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Zudem hat das Bundeskartellamt im Jahr 2023 eine Sektoruntersuchung zur nicht-suchgebundenen Online-Werbung und eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung zu Messenger- und Video-Diensten abgeschlossen.

Missbrauchsverfahren u.a. bei Bahn, Post und Rüstung

Bei der allgemeinen Missbrauchsaufsicht standen im vergangenen Jahr die Deutsche Bahn und die Deutsche Post sowie die Rüstung im Fokus. Im Juni 2023 hat das Bundeskartellamt zum Beispiel der Deutschen Bahn aufgegeben, Mobilitätsplattformen Verkehrsdaten zur Verfügung zu stellen sowie weitere wettbewerbsbehindernde Verhaltensweisen zu ändern. Im Bereich der Briefkonsolidierung wurde ein Verfahren gegen die Deutsche Post InHaus Services, Postcon und Compador wegen möglicher wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen eingeleitet.

Im Rahmen der Missbrauchsaufsicht bei den Energiepreisbremsen hat das Bundeskartellamt bislang Prüfverfahren gegen insgesamt 57 Versorger aus den drei Energiebereichen Gas (23 Verfahren), Wärme (17 Verfahren) und Strom (17 Verfahren) eingeleitet. Gemessen an allen im bisherigen Prüfzeitraum beantragten Entlastungsbeträgen sind das bei Gas und Wärme gut 15 Prozent und bei Strom in Bezug auf private Verbraucherinnen und Verbraucher und kleine Unternehmen ca. 20 Prozent (s. Pressemitteilung vom 13. Dezember 2023).

Rund 800 Zusammenschlüsse von Unternehmen geprüft

Das Bundeskartellamt hat 2023 knapp 800 Fusionen geprüft. Sieben Zusammenschlüsse wurden in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. Die Übernahme von Teilen des Molkereigeschäfts von Royal Friesland Campina (insb. die Marken Landliebe und Tuffi) durch die Unternehmensgruppe Theo Müller wurde nur nach Zusagen der Beteiligten freigegeben. Auch einer Übernahme in der Entsorgungsbranche (Veolia/Friedrich Hofmann) wurde nur unter Bedingungen zugestimmt. Vier der vertieft geprüften Vorhaben wurden freigegeben. Ein Vorhaben läuft noch.

Weitere Artikel zu den Jahresrückblicken des Kartellamtes

  1. 24 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen
  2. Bundeskartellamt: 2021 rund 105 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen

 

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vg 29.12.2023