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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Kostenloser Fragebogen für die LkSG-Risikoanalyse

Quelle: S. Hofschlaeger/pixelio.de

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Seit rund einem Jahr verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen in Deutschland, ihre globalen Lieferketten auf die Einhaltung bestimmter sozialer und ökologischer Normen zu überprüfen. Seit Jahresbeginn fallen Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland unter die Regelungen dieses Gesetzes. Eine Projektgruppe von GS1 Germany GmbH, Köln, hat vor diesem Hintergrund einheitliche Fragebögen für die Lieferantenselbstauskunft entwickelt, um unter anderem Unternehmen eine vereinfachte Prüfung der angewandten Risikoanalysen für das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu ermöglichen.

Konkret entwickelte die Initiative mit rund 60 Unternehmen aus Industrie und Handel konkrete Lösungen wie das Ergebnisdokument "Die LkSG-Risikoanalyse. Praktische Hinweise zu Prozess, Datengrundlage und Bewertung". Ein standardisiertes Fragebogenmodell, das von Unternehmen im Rahmen der gesetzlich geforderten Risikoanalyse als Lieferantenselbstauskunft bereits vielfach Anwendung findet, erhielt nun ein Update.

Elf Unternehmen wie dm-drogerie markt, Rossmann, Unilever und Werner & Mertz beteiligten sich an dessen Weiterentwicklung. Dank der besseren Vergleichbarkeit lässt sich laut der Meldung nun unter anderem eine vereinfachte Prüfung für das BAFA herbeiführen. Mit dem standardisierten, konfigurierbaren Fragebogenmodell 2.0 steht eine ganzheitliche Unterstützung für die LkSG-Risikoanalyse kostenfrei zur Verfügung. Vereint wurden laut GS1 Germany sowohl praktische und juristische Erfahrungen aus der Lenkungsgruppe Projektgruppe als auch neueste Erkenntnisse durch Handreichungen des BAFA.
 

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sl 10.01.2024