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Data Act

Datengesetz ist in Kraft getreten

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

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Die neuen EU-Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act bzw. Datengesetz) sind in Kraft getreten, nachdem EU-Rat und EU-Parlament dafür im Sommer 2023 den WEg geebnet hatten. Die neuen Vorschriften legen die Rechte für den Zugang zu und die Nutzung von Daten fest, die in allen Wirtschaftszweigen in der EU erzeugt werden, etwa von vernetzen Hausgeräten oder auch modernen Automobilen. Die Nutzung von vernetzten Gegenständen erzeugt immer größere Datenmengen. Das Datengesetz regelt, wer unter welchen Bedingungen einen Nutzen aus den entstandenen Daten ziehen kann. Außerdem soll es Rechtsklarheit in Bezug auf die Nutzung von Daten schaffen.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik: "Mit einer klar definierten Datengesetzgebung geben wir dem Nutzer die Kontrolle über die Weitergabe der von seinen vernetzten Geräten erzeugten Daten, während wir gleichzeitig den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sicherstellen und das europäische Grundrecht auf Privatsphäre wahren."

Die neuen Vorschriften ermöglichen es den Nutzer:innen von vernetzten Produkten, auf die von diesen Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und diese Daten mit Dritten zu teilen. So können beispielsweise Besitzer:innen eines vernetzten Autos oder der Betreiber einer Windkraftanlage den Hersteller auffordern, bestimmte Daten, die durch die Nutzung dieser vernetzten Produkte entstehen, an einen Reparaturdienst seiner Wahl weiterzugeben.

Schutz für Unternehmen

Der Data Act soll europäische Unternehmen auch vor missbräuchlichen Vertragsklauseln in Verträgen zur gemeinsamen Datennutzung schützen, die eine Vertragspartei der anderen einseitig auferlegt. Dies werde es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, aktiver am Datenmarkt teilzunehmen, heißt es in einer Mitteilung der EU.

Darüber hinaus werde das Datengesetz den Kunden ermöglichen, nahtlos (und letztendlich kostenlos) zwischen verschiedenen Cloud-Anbietern zu wechseln. Diese Maßnahmen sollen den Wettbewerb und die Auswahl auf dem Markt fördern und gleichzeitig verhindern, dass die Anbieter voneinander abhängig sind. Damit kann jedes europäische Unternehmen Datendienste von verschiedenen Cloud-Anbietern kombinieren ("Multi-Cloud").

Das Datenschutzgesetz sieht auch Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für die gemeinsame Nutzung von Daten und für Datenverarbeitungsdienste vor, die im Einklang mit der EU-Normungsstrategie stehen. Mehr zum Data Act finden Sie hier.

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vg 16.01.2024