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Greenwashing

EU regelt Umweltaussagen und verbietet irreführende Produktinformation

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

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Die EU will Greenwashing einen Riegel vorschieben. Allgemeine Umweltaussagen über Produkte ohne Nachweis, Behauptungen, dass ein Produkt neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, weil der Hersteller Emissionen kompensiert, sowie Nachhaltigkeitskennzeichnungen, die nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Behörden eingeführt wurden - all das ist in der EU deshalb künftig verboten. Das EU-Parlament stimmte mit mit 593 zu 21 Stimmen bei 14 Enthaltungen für eine entsprechende Richtlinie, die die Produktkennzeichnung verbessert und irreführende Umweltaussagen verbieten soll.

Die neuen Vorschriften sollen vor allem die Kennzeichnung von Produkten klarer und vertrauenswürdiger machen, indem sie allgemeine Umweltaussagen wie umweltfreundlich, natürlich, biologisch abbaubar, klimaneutral oder öko verbieten, sofern diese nicht nachgewiesen werden.

Reguliert wird künftig auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Für Verwirrung hatte gesorgt, dass es so viele davon gibt und dass man sie kaum vergleichen kann. Künftig sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt worden sind.

Nach der Richtlinie darf man künftig auch nicht mehr behaupten, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Man wolle sicherstellen, dass alle Informationen über die Auswirkungen eines Produkts auf die Umwelt, die Langlebigkeit, die Reparierbarkeit, die Zusammensetzung, die Herstellung und die Verwendung durch überprüfbare Quellen gestützt werden, so die Parlamentarier.

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Förderung der Langlebigkeit von Produkten

Das Europäische Parlament möchte zudem sicherstellen, dass die Verbraucher über die Garantiezeit informiert sind, innerhalb derer sie eine Reparatur fehlerhafter Produkte auf Kosten des Verkäufers verlangen können. Nach EU-Recht gilt für Produkte eine Mindestgarantiezeit von zwei Jahren. Mit den aktualisierten Verbraucherschutzvorschriften wird eine neue Kennzeichnung für Produkte mit einer verlängerten Garantiezeit eingeführt.

Auch der Rat muss die neuen EU-Vorschriften nun noch billigen. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, um die aktualisierten Vorschriften in ihr nationales Recht zu übernehmen.

Die EU-Politikerin Biljana Borzan sagt: "Wir werden von der Wegwerfkultur wegkommen, das Marketing transparenter machen und der vorzeitigen Obsoleszenz von Produkten entgegentreten. Die Menschen werden in der Lage sein, sich für Produkte zu entscheiden, die dank zuverlässiger Kennzeichnung und Werbung langlebiger, leichter reparierbar und nachhaltiger sind. Vor allem aber wird es Unternehmen nicht mehr möglich sein, die Menschen irrezuführen, indem sie beispielsweise behaupten, dass Plastikflaschen ökologisch sind, weil irgendwo Bäume gepflanzt werden, oder dass ein Produkt nachhaltig ist, ohne die Gründe dafür offenzulen."

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vg 18.01.2024