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Bundesnetzagentur verhängt 1,4 Mio. Euro Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

Quelle: Domoskanonos/Adobe Stock

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Die Bundesnetzagentur, Bonn, verhängte 2023 wegen unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von 1,435 Millionen Euro. Im Jahr 2022 waren es 1,15 Mio. Euro. Grund für den hohen Bußgeldbetrag im Jahr 2023 sind die vielen extremen Fälle unerlaubter Telefonwerbung, in denen Unternehmen bzw. Unternehmensvertreter vorsätzlich die gesetzlichen Vorgaben ignorierten, so die Bundesnetzagentur. Überwiegend wurden die Verfahren dabei – wie schon in den vergangenen Jahren – gegen auf dem Energiemarkt tätige Unternehmen sowie von ihnen beauftragte Callcenter geführt. Im Jahr 2023 verhängte die Bundesnetzagentur allein betreffend den Energiesektor in drei Verfahren ein Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 Euro und in einem Verfahren in Höhe von 275.000 Euro.

"Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die meisten Beschwerdeeingänge betrafen das Thema Energieversorgung

Die Bundesnetzagentur erreichten im Jahr 2023 insgesamt 34.714 Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es noch 64.704 Beschwerden. Die aktuellen Beschwerdezahlen bewegen sich wieder auf dem Niveau aus den Jahren vor 2018.

Wie schon im Vorjahr betrafen die meisten Beschwerdeeingänge das Thema Energieversorgung, zu dem im Jahr 2023 ca. 5.600 Beschwerden eingingen. Dahinter folgen Beschwerden zu den Themen Gewinnspiel und Bauprodukte mit ca. 5.400 bzw. 5.300 Beschwerdeeingängen.

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vg 22.01.2024