Europa
EU einigt sich auf Recht auf Reparatur
Quelle: Denys Rudyi/Fotolia
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung über einen Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur erzielt. Unter anderem sollen Hersteller künftig verpflichtet sein, gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones zu reparieren. Die Liste an Produkten, die unter das Recht auf Reperatur fallen, soll im Laufe der Zeit um weitere Produkte ergänzt werden. Die Verbraucher:innen sollen die Reparaturpflicht des Herstellers informiert werden und die Möglichkeit bekommen, ein Gerät zu leihen, während ihr eigenes Gerät repariert wird, oder sich alternativ für ein generalüberholtes Gerät zu entscheiden. Neben einem kostenloser Online-Zugang zu vorläufigen Reparaturpreisen ist zudem eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Garantie für reparierte Waren geplant.
Die Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen, heißt es weiter. Es wurde auch eine Einigung darüber erzielt, dass die Hersteller keine Vertragsklauseln, Hardware- oder Softwaretechniken verwenden dürfen, um die Reparatur zu behindern. Insbesondere sollten sie die Verwendung von gebrauchten oder 3D-Ersatzteilen durch unabhängige Werkstätten nicht behindern.
Bundesumwelt- und -verbraucherschutzministerin Steffi Lemke: "Reparierbare Produkte nützen nicht nur der Umwelt und dem Klima, sondern sie schonen auch den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das zum Beispiel, dass dank der Richtlinie niemand mehr ein Handy wegwerfen muss, weil der Akku nicht ausgetauscht werden kann. Das ist ein wichtiger Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft. In Deutschland treiben wir das Recht auf Reparatur parallel zur EU-Richtlinie voran: Ab diesem Jahr werde ich ergänzend Reparatur-Initiativen fördern und ein nationales Reparaturgesetz auf den Weg bringen. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Möglichkeiten bekommen, ihre Produkte zu reparieren und länger zu nutzen."
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Sobald die Richtlinie sowohl vom Rat als auch vom Parlament angenommen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die Vereinbarung über das Recht auf Reparatur ist ein Schritt in den Bemühungen der EU, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Abfall zu reduzieren und eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft zu fördern.
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