ANZEIGE

ANZEIGE

Europa

EU einigt sich auf Recht auf Reparatur

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung über einen Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur erzielt. Unter anderem sollen Hersteller künftig verpflichtet sein, gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones zu reparieren. Die Liste an Produkten, die unter das Recht auf Reperatur fallen, soll im Laufe der Zeit um weitere Produkte ergänzt werden. Die Verbraucher:innen sollen die Reparaturpflicht des Herstellers informiert werden und die Möglichkeit bekommen, ein Gerät zu leihen, während ihr eigenes Gerät repariert wird, oder sich alternativ für ein generalüberholtes Gerät zu entscheiden. Neben einem kostenloser Online-Zugang zu vorläufigen Reparaturpreisen ist zudem eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Garantie für reparierte Waren geplant.

Die Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen, heißt es weiter. Es wurde auch eine Einigung darüber erzielt, dass die Hersteller keine Vertragsklauseln, Hardware- oder Softwaretechniken verwenden dürfen, um die Reparatur zu behindern. Insbesondere sollten sie die Verwendung von gebrauchten oder 3D-Ersatzteilen durch unabhängige Werkstätten nicht behindern.

Bundesumwelt- und -verbraucherschutzministerin Steffi Lemke: "Reparierbare Produkte nützen nicht nur der Umwelt und dem Klima, sondern sie schonen auch den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das zum Beispiel, dass dank der Richtlinie niemand mehr ein Handy wegwerfen muss, weil der Akku nicht ausgetauscht werden kann. Das ist ein wichtiger Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft. In Deutschland treiben wir das Recht auf Reparatur parallel zur EU-Richtlinie voran: Ab diesem Jahr werde ich ergänzend Reparatur-Initiativen fördern und ein nationales Reparaturgesetz auf den Weg bringen. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Möglichkeiten bekommen, ihre Produkte zu reparieren und länger zu nutzen."

 

Kostenlos versorgt Sie der markenartikel-Newsletter mit allen Neuigkeiten. Jetzt abonnieren - nie wieder etwas verpassen!

E-Mail:

Sicherheitscode hier eintragen:



Sobald die Richtlinie sowohl vom Rat als auch vom Parlament angenommen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die Vereinbarung über das Recht auf Reparatur ist ein Schritt in den Bemühungen der EU, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Abfall zu reduzieren und eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Weitere Artikel zum EU-Regulierungen

EU regelt Umweltaussagen und verbietet irreführende Produktinformation

Datengesetz ist in Kraft getreten

Binnenmarktausschuss stimmt für Recht auf Reparatur

EU-Staaten einigen sich auf Ökodesign-Verordnung

zurück

vg 02.02.2024