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Künstliche Intelligenz

EU-Staaten einigen sich auf Regeln für KI

Quelle: Unsplash

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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, AI Act) einstimmig gebilligt. Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments hatten sich im Dezember 2023 schon grundsätzlich auf die KI-Verordnung geeinigt. Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Sie zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürger:innen der EU respektiert, heißt es in einem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin. Die KI-Verordnung ist demnach das weltweilt erste umfassende Regelwerk für KI.

Dr. Marco Buschmann, Bundesminister für Justiz: "Mit dem Beschluss ist der Weg frei für einen sicheren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz, der Innovationen fördert und gleichzeitig Risiken in der Anwendung angemessen adressiert. Die Verordnung schafft die Balance zwischen Innovation und Risikoschutz. International ist dieser Rechtsrahmen ein Novum - Europa wird damit zum Pionier. Klar ist aber auch: Wir müssen die Entwicklungen im Bereich KI beobachten und evaluieren. Nur so können wir die Balance zwischen Innovation und Risikoschutz auch künftig sichern."


So sei klargestellt worden, dass es sich bei der KI-Verordnung um eine Produktregulierung handle, die sich nicht auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beziehe. Gleichzeitig schaffe die Verordnung das Fundament für die Entwicklung anwendungsorientierter KI in Europa. Social Scoring mithilfe Künstlicher Intelligenz und Emotionserkennung am Arbeitsplatz werde es in Europa nicht geben. Zur biometrischen Fernidentifikation enthalte die Verordnung "strenge und einschränkende Vorgaben" und beuge einer flächendeckenden biometrischen Überwachung vor.

Die KI-Verordnung verfolge einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko ist, desto strenger sind auch die Pflichten. Während KI-Systeme mit einem inakzeptablen Risiko (wie etwa Social Scoring) gänzlich verboten werden und für Hochrisiko-KI-Systeme strenge technische und organisatorische Anforderungen gelten, unterliegen Anwendungen mit geringem Risiko lediglich bestimmten Transparenz- und Informationspflichten. Besondere Vorschriften wird es zudem für generative KI geben, namentlich sogenannte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, darunter auch solche, die Inhalte wie Texte und Bilder generieren, heißt es weiter in dem Schreiben. Dabei unterliegen besonders wirkmächtige KI-Modelle mit systemischem Risiko strengeren Auflagen.

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Vor Inkrafttreten der KI-Verordnung müssen noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet grundsätzlich 24 Monate später Anwendung. Einige Vorschriften sind aber auch schon früher anwendbar:  So greifen die Verbote bereits nach sechs Monaten, die Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten nach zwölf Monaten.

DIHK fordert, Rechtsunsicherheiten und Bürokratie abzubauen

"Mit dem AI Act macht Europa einen wichtigen Schritt bei KI", sagt Ilja Nothnagel, Mitglied der DIHK-Hauptgeschäftsführung. "Für die Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten brauchen die Betriebe Rechtssicherheit. Die aktuelle DIHK-Digitalisierungsumfrage zeigt, dass 61 Prozent der Unternehmen in Deutschland KI-Technologien einsetzen oder dies zeitnah planen. Das unterstreicht die große Bedeutung, die KI zukünftig einnehmen wird. Klar ist aber auch: Daten sind die Grundlage für gute KI. Und hier gibt es insbesondere bei der Datenschutzgrundverordnung noch große Unsicherheit. Damit Europa bei KI eine Spitzenrolle einnehmen kann, müssen auch hier Rechtsunsicherheiten und Bürokratie endlich abgebaut werden."


 



        

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vg 03.02.2024