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Politik

Neue Herkunftskennzeichnung für Fleisch

Quelle: Niloo/Adobe Stock

Quelle: Niloo/Adobe Stock

Seit dem 1. Februar 2024 gilt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch. An Verkaufsstellen muss nun verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch.

Landwirtschaftsminister Cem Özdemir: "Wer im Supermarkt, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt einkauft, erkennt jetzt auf einen Blick, ob das Fleisch aus Deutschland oder dem Ausland stammt. Kundinnen und Kunden können sich damit bewusst für heimische Produkte entscheiden und so unsere deutsche Landwirtschaft unterstützten. 'Made in Germany' steht nicht nur für Qualität, sondern auch für höhere Tierschutz- und Umweltstandards im Vergleich zu vielen anderen Ländern. Unsere Landwirtschaft fordert seit vielen Jahren eine solche Herkunftskennzeichnung, wir haben das nun national in Rekordzeit umgesetzt. Die Kennzeichnung hilft den Landwirtinnen und Landwirten – gerade mit kleinen und mittleren Höfen – besser am Markt bestehen zu können. Unsere Aufgabe als Bundesregierung ist es, den richtigen Rahmen für eine zukunftsfeste Tierhaltung zu setzen. Das machen wir unbeirrt Schritt für Schritt. Ich mache jetzt weiter in Brüssel Druck, damit auch auf EU-Ebene eine Herkunftskennzeichnung kommt – und bestenfalls auch auf weitere Produkte."


Weitere Informationen zur Herkunftskennzeichnung finden Sie hier.

Vorschläge der EU-Kommission zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung

Die Frage der Ausweitung der Herkunftskennzeichnung im Lebensmittelkennzeichnungs­recht ist Teil der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission. Die EU-Kommission prüft derzeit verpflichtende Herkunftsangaben bei Milch und Milch als Zutat, Fleisch als Zutat, Kaninchen- und Wildfleisch, Reis, Hartweizen in Teigwaren, Kartoffeln und Tomaten in bestimmten Tomatenprodukten.
 

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vg 06.02.2024