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Verordnung

EU will strengere Regeln für Kinderspielzeug, digitaler Produktpass geplant

Quelle: Sven Hoppe

Quelle: Sven Hoppe

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz will die EU-Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug aktualisieren. Ein entsprechender Vorschlag wurde bereits angenommen. Der Text, mit dem auch die derzeitige Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt wird, ist laut den Parlamentarier:innen eine Antwort auf eine Reihe neuer Herausforderungen, darunter die veränderten Kaufgewohnheiten in Online-Shops und die zunehmende Nutzung digitaler Technologien. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Zahl der im EU-Binnenmarkt verkauften unsicheren Spielzeuge zu verringern und Kinder besser vor spielzeugbezogenen Risiken zu schützen.

Schutz von Kindern vor den schädlichsten Chemikalien

Um den Gesundheitsschutz von Kindern zu verbessern, verbietet die Verordnung krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CRM). Der angenommene Text verbietet außerdem Chemikalien, die das Hormonsystem oder die Atemwege schädigen und für bestimmte Organe giftig sind.

Digitaler Produktpass geplant

Der Entwurf sieht vor, dass die Hersteller für jedes Spielzeug einen digitalen Produktpass erstellen, in dem detailliert beschrieben wird, inwieweit es den einschlägigen Vorschriften entspricht. Dies soll die Marktüberwachung verbessern und die Zollkontrollen an den Grenzen verstärken. Auch die Verbraucher:innen sollen einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen haben, zum Beispiel über einen QR-Code.

Um Überschneidungen mit bestehenden EU-Vorschriften zu vermeiden, legen die Abgeordneten fest, dass digitales Spielzeug mit Künstlicher Intelligenz dem Gesetz über Künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act) entsprechen muss, das sie als hochriskant einstuft und sie einer Bewertung durch Dritte, einem Risikomanagement, Transparenz und menschlicher Aufsicht unterwirft.

Nach den EU-Cybersicherheitsvorschriften kann für internetfähiges Spielzeug mit sozialen interaktiven Funktionen (z. B. Sprechen oder Filmen) auch eine Konformitätsbewertung durch Dritte erforderlich sein. Spielzeug muss auch den kürzlich aktualisierten Vorschriften zur allgemeinen Produktsicherheit entsprechen, zum Beispiel in Bezug auf den Online-Verkauf, die Meldung von Unfällen und das Recht der Verbraucher auf Information und Abhilfe.

Der Berichtsentwurf wird nun auf einer der nächsten Plenartagungen zur Abstimmung gestellt und den Standpunkt des Parlaments in erster Lesung darstellen. Das Dossier wird vom neuen Parlament nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni weiterverfolgt werden.

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vg 19.02.2024