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Green Claims Directive

Umweltbezogene Marketingaussagen müssen künftig geprüft werden

Quelle: Nyul/Fotolia

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Unternehmen müssen künftig umweltbezogenen Marketingangaben wie 'grün' oder 'öko' zur Genehmigung vorlegen, bevor sie diese verwenden. Ds haben die EU-Parlamentarier:innen der Ausschüsse für Binnenmarkt und Umwelt beschlossen. Die Aussagen würden innerhalb von 30 Tagen von akkreditierten Gutachtern bewertet. Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens vier ihres Jahresumsatzes rechnen, heißt es in dem Entwurf eines neuen Gesetzes im EU-Parlament.

Die Richtlinie über umweltbezogene Angaben (Green Claims Directive) ergänzt das bereits verabschiedete EU-Verbot des Greenwashings. Sie legt fest, welche Art von Informationen Unternehmen in Zukunft vorlegen müssen, um ihre umweltbezogenen Marketingaussagen zu rechtfertigen. Außerdem schafft sie einen Rahmen und Fristen für die Prüfung von Nachweisen und die Genehmigung von Angaben und legt fest, was mit Unternehmen geschieht, die gegen das Gesetz verstoßen.

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Die EU-Kommission sollte eine Liste von weniger komplexen Angaben und Produkten erstellen, die schneller oder einfacher überprüft werden könnten, so die Abgeordneten. Sie sollte auch entscheiden, ob grüne Angaben über Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, weiterhin möglich sein sollten. Die Abgeordneten sprachen sich auch dafür aus, dass Kleinstunternehmen von den neuen Verpflichtungen ausgenommen werden sollten und KMU ein zusätzliches Jahr erhalten sollten, bevor sie die Regeln anwenden.

Kohlenstoffkompensation und vergleichende Angaben

Die Abgeordneten bestätigten das kürzlich erlassene Verbot grüner Werbeaussagen, die sich ausschließlich auf so genannte Kohlenstoffkompensationsprogramme stützen. Sie legen nun fest, dass Unternehmen weiterhin Kompensationsprogramme erwähnen können, wenn sie ihre Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert haben und diese Programme nur für Restemissionen nutzen. Die Kohlenstoffgutschriften aus den Systemen müssen zertifiziert werden, wie dies im Rahmen des Carbon Removals Certification Framework festgelegt ist.

Besondere Regeln würden auch für vergleichende Angaben gelten (d. h. Werbung, die zwei verschiedene Waren vergleicht), auch wenn die beiden Produkte vom selben Hersteller stammen. Unter anderem müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie dieselben Methoden zum Vergleich der relevanten Produktaspekte verwendet haben. Außerdem dürfen Behauptungen, dass Produkte verbessert wurden, nicht auf Daten beruhen, die mehr als fünf Jahre alt sind.

Cyrus Engerer vom Umweltausschuss sagt: "Es ist an der Zeit, dem Greenwashing ein Ende zu setzen. Unsere Einigung auf diesen Text beendet die Verbreitung betrügerischer grüner Behauptungen, mit denen die Verbraucher schon viel zu lange getäuscht wurden. Sie stellt auch sicher, dass die Unternehmen über die richtigen Instrumente verfügen, um echte Nachhaltigkeitspraktiken anzuwenden. Die europäischen Verbraucher wollen umweltfreundliche und nachhaltige Entscheidungen treffen, und alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen müssen garantieren, dass ihre umweltfreundlichen Behauptungen wissenschaftlich überprüft sind."

Nächste Schritte

Der Berichtsentwurf wird nun auf einer der nächsten Plenarsitzung zur Abstimmung gestellt und wird den Standpunkt des Parlaments in erster Lesung (wahrscheinlich im März 2024) darstellen. Das Dossier soll vom neuen Parlament nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni weiterverfolgt werden.

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vg 20.02.2024