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Geschmacksmuster

Puma verliert Rechte an Rihanna-Schuh

Quelle: Broker/Fotolia

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Die frühere Offenbarung eines Schuhmodells von Puma durch die Künstlerin Rihanna hat die Nichtigerklärung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zur Folge. Das hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschieden und damit die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigt. Der deutsche Sportartikelhersteller hatte 2016 das Turnschuhdesign schützen lassen. Das niederländische Unternehmens Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) hatte 2022 die Nichtigerklärung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters erwirkt. Die US-Sängerin habe bereits Monate vor der Eintragung Schuhe getragen, die ein älteres Geschmacksmuster mit den gleichen Merkmalen wie das eingetragene Geschmacksmuster aufgewiesen hätten.

HJVH hatte unter anderem Fotos des Instagram-Kontos 'badgalriri' vorgelegt, die auf Mitte Dezember 2014 datiert waren und sich auf die Ernennung von Rihanna zur neuen Kreativdirektorin von Puma bezogen. Auf diesen Fotos war zu sehen, dass Rihanna ein Paar weiße Turnschuhe mit einer dicken schwarzen Sohle trug. Die Fotos wurden in mehreren Artikeln in Online-Zeitschriften abgebildet. Das EU-Gericht bestätigt die Beurteilung des EUIPO, wonach diese Fotos für den Nachweis einer Offenbarung des älteren Geschmacksmusters ausreichen, und die Fachkreise des betreffenden Wirtschaftszweigs Kenntnis von dieser Offenbarung haben konnten. Deshalb wurde das angemeldete Geschmacksmuster für nichtig erklärt werden.

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vg 11.03.2024