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Kartellverfahren

Bartels-Langness zieht Klage gegen Melitta zurück

Quelle: R B by Wandersmann/Pixelio

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Berufungsrücknahme im Kaffeekartellverfahren gegen Melitta: Der Groß- und Einzelhändler Bartels-Langness Handelsgesellschaft, zu dem unter anderem die Supermärkte und Warenhäuser Markant und Familia gehören, hat seine Klage gegen Melitta zurückgezogen. Das teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit. Damit ist das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 22.02.2022 rechtskräftig. Die Richter hatten damals die Klage des norddeutschen Handelskonzerns abgewiesen. Bartels-Langness hatte den Kaffeeröster verklagt und Melitta vorgeworfen, dass das Unternehmen überhöhte Preise für Kaffeeprodukte gefordert habe. Der Handelskonzern hatte Schadensersatz in Höhe von mindestens 4,3 Millionen Euro verlangt. ), weil sie kartellbedingt überhöhte Kaffeepreise habe zahlen müssen.

Melitta hatte angegeben, dass die Handelsgesellschaft Teil des Kartells gewesen sei. Kaffeeröster, Groß- und Einzelhändler hätten im Rahmen eines einheitlichen Horizontal-/Vertikalkartells, eines sogenannten "Hub-and-Spoke-Kartells", die Endverkaufspreise zulasten der Endkunden abgesprochen. Bartels-Langness habe die zwischen den Kaffeeröstern vereinbarten Preiserhöhungen wissentlich umgesetzt, an die Endkunden weitergegeben und so ihrerseits von dem Kartell profitiert. Ein Schaden sei ihr daher nicht entstanden.

Von 2004 bis 2008 hatten sich der Kaffeeröster und verschiedene Händler über den Verkaufspreis vor allem von Filterkaffee abgesprochen. Das Bundeskartellamt hatte die  Ermittlungen dazu im Jahr 2010 eingeleitet und hohe Bußgelder verhängt.

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vg 12.03.2024