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Green Claims Directive

EU-Parlament will Green Claims reglementieren

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

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Nächster Schritt für die Richtlinie über umweltbezogene Angaben (Green Claims Directive): Das EU-Parlament hat über den Vorschlag der Europäischen Kommission abgestimmt und die Regeln mit 467 Stimmen gegen 65 Stimmen und 74 Enthaltungen angenommen. Unternehmen sollten ökologische Werbeaussagen wie 'biologisch abbaubar', 'umweltfreundlich', 'wassersparend' oder mit 'biobasiert' demnach zur Bewertung vorlegen, bevor sie sie verwenden dürfen. Einfache und häufige Umweltaussagen sollten leichter oder schneller überprüft werden können. Das Parlament möchte, dass die Angaben und ihre Nachweise innerhalb von 30 Tagen überprüft werden, doch könnten einfachere Angaben und Erzeugnisse schneller überprüft werden. Kleinstunternehmen würden nicht unter die neuen Vorschriften fallen, und KMU hätten im Vergleich zu größeren Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit, um die Vorschriften einzuhalten.

Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen. Zum Beispiel könnten sie vorübergehend von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, Einnahmeverluste erleiden und mit Geldstrafen von mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen.

Regeln zur kommunikation von CO2-ausgleich und -Entnahme

Umweltbezogene Angaben, die ausschließlich auf Emissionsausgleichssystemen beruhen, bleiben verboten. Unternehmen können jedoch klimabezogene Ausgleichs- und Emissionsminderungsansprüche auf der Grundlage von CO2-Gutschriften in ihrer Werbung erwähnen, wenn sie ihre Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert haben und diese Systeme nur für Restemissionen nutzen. Die CO2-Gutschriften der Systeme müssen zertifiziert und von hoher Integrität sein, wie z.B. gemäß dem Rahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen („Carbon Removals Certification Framework“).

Das Parlament beschloss außerdem, dass Umweltaussagen über Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, vorerst weiterhin möglich sein sollten, die Kommission jedoch in naher Zukunft ein vollständiges Verbot erwägen sollte.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Entwurf noch zustimmen. Das Gesetzgebungsvorhaben soll dann vom neuen Parlament nach der Europawahl am 9. Juni 2024 weiterverfolgt werden. Den Text finden Sie hier.

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vg 13.03.2024