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Gesetzentwurf

Bundestag beschließt Digitale-Dienste-Gesetz

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Nachdem gestern (20.3.2024) der Digitalausschuss das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) angenommen hat, hat nun der Deutsche Bundestag das DDG beschlossen. Das DDG überführt den auf EU-Ebene verabschiedeten Digital Services Act (DSA) in deutsches Recht und schafft Zuständigkeiten in Deutschland. Während die seit dem 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfalts- und Transparenzpflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

Die deutschen Abgeordneten haben einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Digitale-Dienste-Gesetz in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke angenommen.

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Zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll als Digital Services Coordinator (DSC) laut Gesetzentwurf die Bundesnetzagentur (BNetzA) sein, bei der eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden soll. Diese soll eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden.

Das Gesetz soll Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA regeln. Demnach können Plattformbetreiber mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Ziel des DSA ist es, ein "vertrauenswürdiges Online-Umfeld, in dem die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte, darunter der Verbraucherschutz, wirksam geschützt werden" zu schaffen, heißt es im Gesetzentwurf. Dazu zähle das Entfernen von illegalen Inhalten auf Plattformen, Hassrede, aber auch gefälschten Produkten. In jedem Mitgliedstaat soll der jeweilige Koordinator für digitale Dienste auch Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehmen und Zugriff auf die Daten von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen erhalten.

Bitkom appelliert: "Entfaltungsspielraum für Innovationen lassen"

Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel betont, dass der neue Rechtsrahmen nur zum Erfolgsmodell werde, wenn er auch für die betroffenen Unternehmen funktioniert und der Plattformökonomie in Deutschland und Europa weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovationen lasse. Die konkrete Umsetzung des DDG in den Unternehmen sei anspruchsvoll – auch für kleinere und mittlere Plattformen. Das gelte etwa für die Pflicht zur Schaffung neuer Meldeverfahren sowie die Etablierung wirksamer Mechanismen für Nutzerbeschwerden.

"Die erfolgreiche Umsetzung des DSA erfordert daher, dass Unternehmen und Behörden eng zusammenarbeiten", so Dehmel. "Eine Schlüsselfunktion nimmt dabei der Digital Services Coordinator ein – der als zentrale Anlaufstelle für die User:innen bei der Bundesnetzagentur eingerichtet wird – und daneben auch Unternehmen bei der Implementierung der neuen Vorschriften unterstützen soll."

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vg 21.03.2024