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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Justizministerium plant Eins-zu-eins-Um­set­zung der CSRD

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

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Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD) veröffentlicht. Dieser sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen. Unternehmen werden dadurch künftig verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss eine Nachhaltigkeitsinformation bereitzustellen. Damit soll der Umgang von Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette transparenter gemacht werden. Die Angaben sollen durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Deutschland setzt die CSRD-Richtlinie um. Dazu sind wir nach EU-Recht verpflichtet. Unternehmen sollen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss detailliert über ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten. So gibt es uns die Richtlinie vor. Man muss es offen aussprechen: Damit sind erhebliche Belastungen für die Wirtschaft verbunden. Vor diesem Hintergrund war es mir wichtig, dass wir die Richtlinie nur 1:1 umsetzen. Die Belastungen aus EU-Recht dürfen keinesfalls durch nationalen Regulierungsehrgeiz noch gesteigert werden, wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war durch das sogenanntes 'Gold Plating'. Zudem war mir wichtig, doppelte Berichtpflichten zu vermeiden - gerade mit Blick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. So so-gen wir mit einem Ersetzungsrecht dafür, dass Unternehmen nicht zwei im Wesentlichen inhaltsgleiche Berichte nach unterschiedlichen Standards und für unterschiedliche Stellen erstellen müssen."

Die neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll in Deutschland schrittweise ausgerollt werden. Für das erste Geschäftsjahr 2024 gilt die Nachhaltigkeitsberichterstattung nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden bis 2028 stufenweise weitere Gruppen von Unternehmen einbezogen.

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vg 22.03.2024