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Digital Markets Act

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta

Quelle: Sven Hoppe/Fotolia

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Die Europäische Kommission hat Verfahren gegen die Google-Mutter Alphabet, Apple und Meta (u.a. Facebook, Instagram) eröffent. Konkret geht es um Alphabets Regeln zur Lenkung in Google Play und zur Selbstreferenzierung in der Google-Suche, Apples Regeln zur Lenkung im App-Store und zur Auswahl von Browsern und zur Änderung von Standardeinstellungen sowie Metas 'Bezahl- oder Zustimmungsmodell'.

Zwei Wochen nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist für das Gesetz über digitale Märkte (DMA) hat die EU damit erste Untersuchungen wegen Nichteinhaltung eingeleitet. Die Kommission hat den Verdacht, dass die von diesen Gatekeepern ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um ihre Verpflichtungen aus dem Markenschutzgesetz wirksam zu erfüllen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: "Wir vermuten, dass die von den drei Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen nicht vollständig mit dem DMA übereinstimmen. Wir werden nun untersuchen, ob die Unternehmen den DMA einhalten, um offene und wettbewerbsfähige digitale Märkte in Europa zu gewährleisten."

Beim Verfahren gegen Alphabet soll zum Beispiel festgestellt werden, ob Alphabets Anzeige von Google-Suchergebnissen zu einem Self-Preferencing in Bezug auf die vertikalen Suchdienste von Google (z. B. Google Shopping, Google Flights, Google Hotels) gegenüber ähnlichen konkurrierenden Diensten führen kann. Bei Meta geht es darum zu prüfen, ob das kürzlich eingeführte 'Bezahlen oder Einverständnis'-Modell für Nutzer in der EU mit Artikel 5 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes vereinbar ist, der vorschreibt, dass Gatekeeper die Zustimmung der Nutzer einholen müssen, wenn sie beabsichtigen, deren personenbezogene Daten über verschiedene Kernplattformdienste hinweg zu kombinieren oder zu verwenden.

Sollte die Untersuchung zu dem Ergebnis kommen, dass der DMA nicht vollständig eingehalten wird, könnten den Gatekeepern hohe Geldstrafen drohen. Die Kommission will das Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abschließen.

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vg 25.03.2024