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E-Commerce

Verbraucherschützer mahnen Online-Marktplatz Temu ab

Quelle: Pixabay/Hassan

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Berlin, hat den 2022 gegründete Schnäppchen-Marktplatz Temu abgemahnt. Zuvor stellte der vzbv mehrere Verstöße auf dem Online-Marktplatz mit chinesischen Produkten fest. Temu lässt Verbraucher:innen demnach im Unklaren, wie die ausgewiesenen hohen Rabatte zustande kommen. Temu weise Rabatte von beispielweise 70 Prozent bei angebotenen Produkten aus. Weitere Informationen zu den Referenzpreisen würden aber nicht erteilt. Außerdem beanstandet der vzbv eine unzulässige Verwendung manipulativer Designs. Während des Bestellens zeige der Online-Marktplatz zahlreiche Hinweise wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb" und "Mehr als 54 Nutzer haben wiederholt gekauft! Warum nicht 2 auf einmal…". Diese manipulativen Designs, sogenannte Dark Patterns, sind laut Digital Services Act der EU seit 17. Februar 2024 verboten, betonen die Verbraucherschützer:innen.

Die hinter der Plattform stehende Whaleco Technology Limited hat auf die Abmahnung reagiert, teilten die Verbraucherschützer:innen mit. Eine Unterlassungserklärung wurde jedoch nicht abgegeben. Der vzbv werde nun als nächstes über eine Klage gegen Temu entscheiden.

"In Deutschland und der Europäischen Union gelten Gesetze zum Schutz der Verbraucher:innen, an die sich alle Unternehmen halten müssen. Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucher:innen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören", sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Der Online-Marktplatz informiert aus vzbv-Sicht außerdem unzureichend darüber, wie die Echtheit von Produktbewertungen gewährleistet wird. Zudem fehlen aus Sicht des vzbv auf der Plattform Angaben über die Identität von Produktanbietern.

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vg 27.03.2024