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Lieferkette & Packaging

EU-Parlament einigt sich auf Lieferkettengesetz und Verpackungsverordnung

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

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Das EU-Parlament zeigt sich in seiner letzten Sitzungswoche vor den Wahlen im Juni 2024 geschäftig: Die Parlamentarier:innen in Straßburg haben ein europäiasches Lieferkettengesetz beschlossen und neue Regeln angenommen, die für nachhaltigere Verpackungen und weniger Verpackungsmüll in der EU sorgen sollen. Mit 374 zu 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen verabschiedeten die Abgeordneten die neue Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen Regeln zu Menschenrechten und Umwelt, auf die sich Parlament und Rat geeinigt hatten. Deutschland hatte sich damals bei der Abstimmung enthalten. Die neuen Regeln verpflichten Unternehmen sowie ihre vor- und nachgelagerten Partner – darunter Zulieferer und Partner in den Bereichen Herstellung und Vertrieb –, negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt vorzubeugen, sie abzumildern oder zu beheben. Das betrifft unter anderem Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitskräften, Artenschwund, Umweltverschmutzung und die Zerstörung von Naturerbe. Die Richtlinie muss nun noch vom Rat endgültig gebilligt werden.

Das Parlament nahm außerdem neue Regeln an, die für nachhaltigere Verpackungen und weniger Verpackungsmüll in der EU sorgen sollen. Mit der Verordnung, die mit 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen wurde, will man gegen die wachsende Abfallmenge vorgehen, die Binnenmarktvorschriften vereinheitlichen und die Kreislaufwirtschaft ankurbeln. Die vorläufige Einigung mit dem Rat umfasst nicht nur Zielvorgaben für die Verpackungsreduzierung (5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040), sie verpflichtet auch die EU-Staaten, für weniger Verpackungsmüll aus Kunststoff zu sorgen. Bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der Rat sie förmlich billigen.

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vg 25.04.2024