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Europa: Im Norden und Westen wird mehr online geshoppt

Die Online-Anteile am Einzelhandelsumsatz steigen und zwar in allen Ländern. Doch die Anteile sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Während im Norden und Westen Europas die Online-Anteile relativ hoch sind, zeichnen sich im Süden und Osten niedrige Werte ab. So liegt der Spitzenreiter Großbritannien bereits bei fast 17 Prozent des gesamten Einzelhandelsumsatzes, die Türkei oder Russland bei gerade mal 3,5 Prozent. Das zeigt eine Analyse der RegioData Research GmbH, München.

Doch welche Faktoren sind es, die Höhe und Häufigkeit der Interneteinkäufe bestimmt? RegioData Research hat vier entscheidende Faktoren identifiziert:

1. Die Kaufkraft: Je höher die Kaufkraft, desto höher ist der Anteil der Online-Einkäufe. Bei einer hohen Kaufkraft bleibt mehr Geld für Dinge übrig, die man nicht unbedingt braucht, sondern sich lediglich wünscht. Und bei diesen Warengruppen - ist, im Gegensatz zu den Lebensmitteln, die man einkaufen muss – das Angebot im Internet gut und ausgereift.

2. Die Anbieter: Professionelle Anbieter in einer Branche steigern den Online-Anteil. Im Online-Musterland Großbritannien ist der Anteil vor allem deswegen so groß, weil die Bewohner im Lebensmittelbereich viel online einkaufen und das wiederum hängt mit den ausgereiften Angeboten von Tesco & den anderen zusammen. Ähnliche Steigerungen konnte man beispielsweise in Deutschland und Österreich durch den Einstieg von Zalando beobachten.

3. Die Handelskonzentration: Je weniger Handelsunternehmen in den einzelnen Branchen eines Landes tätig sind, desto höher ist der Online-Anteil. Österreich, die skandinavischen Länder oder die Schweiz seien hier als Beispiel genannt.

4. Die Logistik: Die Möglichkeiten und der Reifegrad der Logistik sind für die Entwicklung des Internethandels in einem Land ebenfalls entscheidend. Ist auf Grund der Größe eines Landes, schlechter Infrastruktur oder mangelnder Transportmöglichkeiten die rasche Zustellung der bestellten Waren nicht möglich, punktet natürlich der stationäre Handel.



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vg 31.03.2017