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Champagner Sorbet muss nach Champagner schmecken

Speiseeis kann unter der Bezeichnung 'Champagner Sorbet' verkauft werden, wenn es als wesentliche Eigenschaft einen hauptsächlich durch Champagner hervorgerufenen Geschmack hat. Wenn das der Fall ist, profitiert diese Bezeichnung des Erzeugnisses nicht unberechtigt von der geschützten Ursprungsbezeichnung 'Champagne'. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Streit zwischen Aldi Süd und dem Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne klargestellt.

Die Vereinigung von Champagnerproduzenten hatte gegen den deutschen Discounter vor den deutschen Gerichten Klage erhoben. Dabei ging es darum, Aldi Süd den Verkauf von Speiseeis unter der Bezeichnung 'Champagner Sorbet' zu untersagen. Dieses Sorbet, das Aldi Süd ab Ende 2012 zum Kauf anbot, enthält zwölf Prozent Champagner. Nach Ansicht des Comité verletzt der Vertrieb des Sorbets unter dieser Bezeichnung die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) 'Champagne'.

Nun muss der Bundesgerichtshof  prüfen, ob das von Aldi verkaufte Dessert diesen Ansprüchen genügt und einen hauptsächlich durch Champagner hervorgerufenen Geschmack hat.


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vg 20.12.2017