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Social Media: Welche Bildrechte es zu beachten gilt

Alexander Karst, Gründer Die Bildbeschaffer (Foto: Die Bildbeschaffer)
Alexander Karst, Gründer Die Bildbeschaffer (Foto: Die Bildbeschaffer)

Unternehmen, die Bilder in sozialen Netzwerken veröffentlichen wollen, müssen einige Regeln zum Thema Bild- und Persönlichkeitsrechte beachten. Alexander Karst, Gründer von Die Bildbeschaffer GmbH, einer Agentur für Bildeinkauf, Recherchen, Rechteklärung und Verwaltung, sagt im Interview mit markenartikel-magazin.de, worauf es ankommt.

markenartikel: In den sozialen Netzwerken ist schnell ein Bild veröffentlicht – als Kommentar, im Rahmen von Kampagnen oder von einem Firmen-Event zum Beispiel. Kennen Sich Unternehmen dabei eigentlich mit dem Thema Bildrechte im Bereich Social Media aus – wie ist Ihre Erfahrung?

Alexander Karst: Nehmen wir ein Social-Media-Posting: Während in einer Pressestelle in der Regel noch mal jemand aus der Redaktion gegenliest, ist es bei Unternehmen häufig so, dass ein Social-Media-Redakteur auch gleich das Bild dazu fotografiert, den Text schreibt und den Beitrag dann direkt veröffentlicht - ähnlich also wie im privaten Bereich. Auch in Werbe- und PR-Agenturen gehen Social-Media-Redakteure häufig davon aus, dass dieselben Regeln gelten wie im privaten Bereich.

markenartikel: Dem ist aber nicht so?

Karst: Dort habe ich viel mehr Rechte: Die Privatkopie ist erlaubt, ich darf mich beschweren und werde höchstens dann gesperrt, wenn ich verleumderischen Inhalt poste oder mich nicht an einen gewissen Verhaltenskodex halte. Als Unternehmen aber bekomme ich teilweise schon dann eine Strafe, wenn ich im privaten Bereich vielleicht noch gar keinen Schaden verursacht hätte. Im professionellen Bereich muss ich mich mit dem Presserecht auseinandersetzen, mit Bildrechten, mit der Unternehmenskommunikation.

markenartikel: Welche Fragen sollte man sich stellen?

Karst: Da sind wir bei Fragen wie "Darf ich einen Schauspieler einfach so in meinem Posting abbilden?", "Darf ich eine andere Marke nutzen, um meine Marke aufzuwerten?", "Ab wann betreibe ich Rufausbeutung?". Ich poste ja nicht nur für mich und meinen Freundes- und Bekanntenpreis, sondern für ein Unternehmen. Ich darf mir also nicht einfach Brad Pitt von der Seite giphy.com schnappen und ihn im Rahmen meiner Unternehmenskampagne posten.

markenartikel: Welche Fehler werden denn hauptsächlich gemacht?

Karst: Häufig geht es um Verstöße im Bereich des Persönlichkeitsrechts. Als vor zwei Jahren die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft trat, standen viele vor der Frage: Darf ich einen Menschen auf einem Bild zeigen ohne Datenschutzerklärung? Juristen sind noch immer der Ansicht, dass ich, wenn ich eine Veranstaltung besuche, davon ausgehen muss, dass ich dort auch fotografiert werde, sprich: Ich gehe in ein Fußballstadion, also werde ich vielleicht auch fotografiert und in einem Social-Media-Beitrag erscheinen.

markenartikel: Es besteht also viel Unsicherheit?

Karst: Viele Leute sind extrem vorsichtig geworden und wissen nicht, wann sie zu welchem Zweck Menschen fotografieren und zeigen dürfen. Im Bereich Social Media sehen wir uns ja auch mit Fragen konfrontiert wie "Was ist mit der automatischen Gesichtserkennung? Was, wenn eine Person markiert wird, die sich dann in ihrem Persönlichkeitsrecht angegriffen sieht?". Der größte Fehler liegt wohl darin, dass wir zu schnell sind in unserem Posting-Verhalten – unüberlegt und ohne gewisse Kontrollen zu durchlaufen.

markenartikel: Was gilt es generell zu beachten, wenn man Bilder in den sozialen Medien veröffentlichen und rechtssicher nutzen will?

Karst: Ein wichtiger Punkt ist, dass ich weiß, wer der Urheber der Aufnahmen ist und ob ein Nutzungsrecht vorliegt. Als Bildbeschaffer benutzen wir da gern den Begriff der Lernkurve. Vor zehn oder zwölf Jahren gab es Social Media in der Form ja noch gar nicht. Als dann Facebook kam und irgendwann auch die Möglichkeit, vom Handy aus zu fotografieren und direkt ins Internet zu posten, gab es zunächst Fotografen, die sich darüber aufgeregt haben, dass ihre Bilder über Facebook geteilt werden. Dahinter steckt der Aspekt der Weitergabe an Dritte. Manche Fotografen wollten schlichtweg nicht, dass ihre Bilder bei Facebook veröffentlicht werden, andere wollten den Namen im Bild genannt wissen.

markenartikel: Es ist also ein Lernprozess?

Karst: Wir stecken noch heute mittendrin in der Lernkurve, sei es bei Facebook, Twitter oder LinkedIn. Ich kann als Unternehmen heute ja direkt twittern wie ein Donald Trump, ohne dass jemand vorher gegenliest. Auch das ist Social Media – und da befinde ich mich als Unternehmen in einem Grenzbereich zwischen Presse und kommerzieller Kommunikation, also Corporate Publishing. Ich muss mir also immer die Frage stellen, ob ich ein Bild überhaupt teilen darf, ob ich den Namen des Fotografen nennen muss und wie ich die Informationen zum Urheber ins Bild schreiben kann und sollte. Wir haben derzeit auch mit dem Aspekt der Uploadfilter zu tun, der auch Social Media unmittelbar betrifft.

markenartikel: Inwiefern?`

Karst: Wie kann man kontrollieren, dass ein User keine urheberrechtlich geschützten Daten auf YouTube, Facebook, Xing und Co. hochlädt? Die Metadaten werden derzeit von LinkedIn komplett gelöscht. Und Facebook wurde vor drei Jahren vom deutschen Fotografenverband Freelens verklagt, weil sie Metadaten und damit Informationen wie den Urheber des Bildes einfach gelöscht haben. Mittlerweile lässt Facebook die Metadaten in den Bildern stehen. Die müssen vom verantwortlichen Bildredakteur aber ja erstmal eingepflegt werden.

markenartikel: Welche Strafen drohen, wenn ich mich nicht an Bildrechte halte?

Karst: Das Schlimmste ist eigentlich der Shitstorm. Mittlerweile kann ein Post relativ schnell gelöscht werden. Aus lizenztechnischen und urheberrechtlichen Aspekten kann oftmals kein allzu großer Schaden angerichtet werden. Das ist natürlich ganz was anderes als eine Anzeigenkampagne einer großen Zeitschrift, die nach zwei Tagen wieder zurückgezogen werden muss. Es geht bei Verstößen weniger um Geld als um einen Imageschaden fürs Unternehmen.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier.



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(vg) 07.07.2020



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vg 07.07.2020