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Die EU will eine bessere Datennutzung

Datenaustausch in der EU soll in Zukunft einfacher werden. Dafür hat die EU-Kommission einen Vorschlag unterbreitet. Das Ziel: In einem vertrauenswürdigen europäischen Rahmen soll das Potenzial der ständig wachsenden Datenbestände besser ausgeschöpft werden. Die Verordnung soll die Grundlage für eine neue europäische Art der Daten-Governance schaffen, die mit den Werten und Grundsätzen der EU im Einklang stehe, also etwa dem Schutz personenbezogener Daten (DSGVO), dem Verbraucherschutz und den Wettbewerbsvorschriften. Sie biete damit eine Alternative zur Datenpraxis der großen Technologieplattformen, die sich mit ihren Geschäftsmodellen, die sich auf die Kontrolle großer Datenmengen stützen, eine große Marktmacht aneignen können, so die Kommission.

Die Verordnung umfasst u.a.:

- Eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die gemeinsame Nutzung von Daten, da fehlendes Vertrauen derzeit ein großes Hindernis darstellt und hohe Kosten verursacht.

- Die Schaffung neuer EU-Vorschriften zur Neutralität, die die neuartige Funktion von Datenmittlern als vertrauenswürdige Organisatoren der gemeinsamen Datennutzung vorsehen.

- Maßnahmen zur Erleichterung der Weiterverwendung bestimmter im Besitz des öffentlichen Sektors befindlicher Daten. So könnte beispielsweise die Weiterverwendung von medizinischen Daten die Erforschung von Heilmitteln für seltene oder chronische Krankheiten voranbringen.

- Mittel und Wege, mit denen Europäerinnen und Europäer die Kontrolle über die Nutzung der von ihnen erzeugten Daten erlangen. Diese Erleichterungen und die größere Sicherheit erhöhen die Bereitschaft von Unternehmen und Einzelpersonen, unter klaren Bedingungen ihre Daten für das Gemeinwohl freiwillig zur Verfügung zu stellen.

Mit konkreteren Vorschlägen zu Datenräumen wird 2021 gerechnet, ergänzt durch ein Datengesetz, mit dem der Datenaustausch zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Regierungen gefördert werden soll.



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tor 30.11.2020