ANZEIGE

ANZEIGE

Kartellamt: Oetker darf Flaschenpost übernehmen

Anfang November hatte die Dr. August Oetker KG, Bielefeld, angekündigt, den Online-Getränkelieferdienst Flaschenpost SE, Münster, übernehmen zu wollen (zur Meldung). Das Bundeskartellamt, Bonn, hat die Akquisition durch die zum Konzern gehörende Radeberger-Gruppe nun freigegeben. Der Zusammenschluss führt nach Auffassung der Kartellwächter nicht zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs. Regional habe es zwischen den beiden Unternehmen bislang wenig Überschneidungen der wirtschaftlichen Aktivitäten gegeben. Bisher hatte die Radeberger-Gruppe nur in Berlin einen eigenen Online-Vertrieb, während Flaschenpost dort praktisch nicht tätig war. Dagegen ist die Radeberger-Gruppe in den Gebieten, die Flaschenpost schwerpunktmäßig beliefert, allenfalls mit einzelnen Getränkeabholmärkten vertreten. In diesen Gebieten gebe es zahlreiche andere Getränkemärkte und auch weitere stationäre und online-basierte Getränkelieferdienste. Insbesondere gebe es spezielle Online-Plattformen für Getränkelieferungen, die die Technologie bereitstellen, damit auch herkömmliche Getränkehändler Reichweite im Internet erlangen und ihren Getränkelieferdienst online abwickeln können, heißt es in der Begründung des Kartellamtes.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Beim Einzelhandel mit alkoholischen und alkoholfreien Getränken kommen die Radeberger-Gruppe und Flaschenpost auch gemeinsam nur auf unbedenkliche Marktanteile. Selbst bei gesonderter Betrachtung von Getränkelieferdiensten in bestimmten großstädtischen Räumen wie Berlin, Münster, Düsseldorf und Köln üben die zahlreichen Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel und im Getränkeeinzelhandel hinreichenden Wettbewerbsdruck aus. Kunden von Online-Getränkediensten werden auch künftig ausreichende Wechselmöglichkeiten haben. Wettbewerblich positiv zu bewerten ist zudem die Tatsache, dass Radeberger mit dem Lieferdienst einen zusätzlichen direkten Zugang zum Endkunden erlangt und damit die Abhängigkeit vom Vertrieb über die großen Lebensmitteleinzelhandelsketten verringert."



zurück

vg 02.12.2020