ANZEIGE

ANZEIGE

Geografische Herkunftsangaben: Was das Abkommen zwischen China und Europa bedeutet

Am 14. September 2020 haben die Europäische Union (EU) und China nach jahrelangen Verhandlungen das Abkommen über die geografischen Herkunftsangaben ('Geographical Indications Agreement') abgeschlossen. Dieses gilt als Meilenstein in der Handelsbeziehung zwischen der EU und China. Es ist das erste wichtige bilaterale Handelsabkommen, das zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen wurde. Geografischen Herkunftsangaben sind für den Vertrieb von Agrarprodukten, Weinen und Spirituosen von besonderer Bedeutung.

Was sind geografische Herkunftsangaben?

Geografische Herkunftsangaben sind geschützte Produktbezeichnungen und Namen, die Hersteller im geschäftlichen Verkehr für ihre Waren verwenden können. Die geschützten Produktbezeichnungen verweisen auf die geografische Herkunft der jeweiligen Produkte. Die Waren und die Kategorie der geografischen Herkunftsangaben erkennt man an dem Siegel auf der Verpackung des Produktes. Geografische Herkunftsangaben können bei verschiedenen Waren wie Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln vorkommen. Auch Weine und Spirituosen können mit geografischen Herkunftsangaben bezeichnet werden. Als Beispiele für geografische Herkunftsangaben seien die Thüringer Klöße, hergestellt in Thüringen aus Thüringer Kartoffeln, oder der im Schwarzwald produzierte Schwarzwälder Schinken sowie bei Spirituosen der Scotch Whisky genannt.

Innerhalb der geografischen Herkunftsangaben wird in der EU zwischen geschützten geografischen Angaben und geschützten Ursprungsbezeichnungen unterschieden. Gemeinsamkeit der beiden Kategorien ist, dass die Qualität und Eigenschaften der Produkte zumindest wesentlich auf dem geographischen Ursprung bzw. die geografischen Verhältnisse zurückzuführen sein müssen. Eine Ursprungsbezeichnung setzt eine besondere Nähe des Produktes zum Herkunftsgebiet voraus. Der gesamte Produktionsprozess, von dem Rohstoff bis zur fertigen Ware, muss ausschließlich oder überwiegend in dem fraglichen Gebiet erfolgen. Die Thüringer Klöße sind eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Bei geografischen Angaben hat lediglich einer der Produktionsschritte wie zum Beispiel die Verarbeitung in dem geschützten Herkunftsgebiet stattzufinden. Der Schwarzwälder Schinken fällt in diese Kategorie, da der Schinken nur im Schwarzwald hergestellt wird, das Tier aber nicht zwingend aus dem Schwarzwald kommen muss.

Schutzumfang von Herkunftsangaben

Geografische Herkunftsangaben sind in der EU geschützt vor jedem Missbrauch des Namens oder vor Nachahmung, selbst wenn der richtige Herkunftsort angegeben ist, die Benutzung in übersetzter Form erfolgt oder ein anderer Name von Zusätzen wie »nach...Art«, »Typ« oder »Geschmack« begleitet ist. Ziel ist, den Verbraucher vor jeder Irreführung über die tatsächliche Herkunft eines Produktes zu schützen. Die Konsumenten müssen sich auf die Herkunftsangabe verlassen können. Dadurch werden die Qualität und die Tradition der Produkte und das damit verbundene Ansehen nachhaltig sichergestellt.

Auch die wirtschaftliche Wirkung der geschützten geografischen Herkunftsangaben ist erheblich. Der Verbraucher trifft regelmäßig eine Kaufentscheidung zugunsten der Produkte wegen der ihm bekannten Qualität. Aufgrund der Bezeichnung weiß er, was er hat. Dies belegt eine von der EU-Kommission im Jahr 2013 in Auftrag gegebenen Studie. Produkte, die mit einer geografischen Herkunftsangabe versehen sind, erlösen durchschnittlich mehr als das Doppelte des Preises eines vergleichbaren Produktes ohne geschützte geografische Herkunftsangabe. Gerade wegen dieses Werts sind geografischen Herkunftsangaben für die Marktwirtschaft und die Hersteller ein wichtiges Instrument für die Vermarktung und den Vertrieb. Ein umfassender weltweiter Schutz für die geografischen Herkunftsangaben ist für die Hersteller deshalb von hohem Interesse, um ihre Produkte vor Nachahmung, Rufausnutzung und Herabsetzung des Ansehens zu schützen.

Welche Bedeutung in diesem Zusammenhang das EU-China-Abkommen hat, welche Vorteile es für den Handel bringt und wie es Verbrauchern mit neuen Qualitätserzeugnissen bekannt macht, lesen Sie im vollständigen Gastbeitrag von Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars, Partnerin bei der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, in markenartikel 12/2020. Zur Bestellung geht es hier.



zurück

vg 21.12.2020