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Quelle: Zolljahresstatistik 2021

Quelle: Zolljahresstatistik 2021

Produkt- und Markenpiraterie

Zoll sichert Fakes im Wert von 315 Mio. Euro

Der Zoll hat 2021 gefälschte Waren im Wert 315 Millionen Euro beschlagnahment. 2020 lag der Wert noch bei 239 Millionen Euro. Die Fälle an Grenzbeschlagnahmen stieg dabei von 24.333 aus 24.888, die Anzahl beschlagnahmter Waren (in Tsd. Stück) von 3,7 Millionen gefälschten Produkte 2020 auf 18,2 Millionen im Jahr 2021. Etwa 68 Prozent der Waren stammten aus der Volksrepublik China und Hongkong, gut 15 Prozent der gefälschten Waren aus der Türkei. Am häufigsten gefälscht werden Bekleidung, Schuhe und persönliches Zubehör wie Handtaschen, Sonnenbrillen oder Schmuck. Die Zolljahrestatistik 2021 finden Sie hier.

ADM hofft aus DSA

Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM), Berlin, spricht in diesem Zusammenhang einmal mehr an, dass mehr als 80 Prozent der Aufgriffe im Postverkehr erfolgten.

"Der Online-Handel ist in den letzten Jahren zu einem großen Problem für den Zoll geworden. Da es sich in der Regel um viele einzelne Pakete handelt, kann der Zoll kaum alle verdächtigen Sendungen kontrollieren", so Volker Bartels, Vorsitzender des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie."Die von Fälschungen betroffenen Unternehmen tun bereits ihr Möglichstes, um illegale Angebote ihrer Produkte zu unterbinden. Viele Handelsplattformen und andere Internet-Dienstleister gehen aber leider immer noch zu selten und zaghaft gegen solche Rechtsverstöße vor."

Der Digital Services Act (DSA) sei ein wichtiger Schritt, um dies zu ändern, und werde die Verbraucher in vielen Fällen vor unseriösen Händlern auf Online-Marktplätzen schützen.

Bartels: „Allerdings lässt der Digital Services Act noch diverse Schlupflöcher offen: Schon heute sehen wir, dass für den Verkauf von Produktfälschungen zunehmend alternative Vertriebswege, wie zum Beispiel soziale Medien oder Live-Streams, genutzt werden. Viele der wichtigsten Regelungen des DSA werden für diese Vertriebswege aber voraussichtlich nicht gelten, die Verbraucher werden dort wesentlich schlechter geschützt sein. Die EU-Kommission sollte die Situation hier genau beobachten und gegebenenfalls schnell nachbessern."

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vg 03.05.2022