Lebensmitteldiscounter
Irreführende Preisaktionen: Bundesgerichtshof setzt klare Regeln
Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruh hat entschieden, dass Preiswerbung unzulässig ist, wenn der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung nicht klar, unmissverständlich und gut lesbar angegeben wird. Konkret ging es in dem Fall um die Werbung eines Lebensmitteldiscounters. Dieser bewarb Kaffee mit einem reduzierten Preis und verwies auf den bisherigen Preis nur in kleiner, schwer lesbarer Schrift. Die Darstellung hielt die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg für verwirrend und klagte dagegen. Mit Erfolg.
Mehr zum Urteil lesen Sie im Titelschutzanzeiger.
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