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Digital Markets Act

Meta erfüllt DMA-Vorgaben: Wahlmöglichkeit für personalisierte Werbung

Quelle: RKB by Lupo/Pixelio

Der US-amerikanische Technologiekonzern Meta (u.a. Facebook, Instagram) wird ab Januar 2026 Nutzer:innen in der Europäischen Union erstmals eine Wahlmöglichkeit beim Umfang personalisierter Werbung auf Facebook und Instagram anbieten. Das Unternehmen reagiert damit auf Anforderungen des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) und Verpflichtungen, die im Rahmen intensiver Gespräche mit der EU-Kommission eingegangen wurden.

Künftig sollen EU-Nutzende zwischen zwei Modellen wählen können: der Zustimmung zur umfassenden Datennutzung für vollständig personalisierte Werbung oder einer Variante, bei der weniger personenbezogene Daten verarbeitet werden und entsprechend weniger personalisierte Anzeigen erscheinen. Die Kommission bewertet dieses Angebot als ersten Schritt zur Umsetzung der DMA-Vorgaben, die eine wirksame und freiwillige Wahlmöglichkeit beim Einsatz personalisierter Werbung verlangen.

Weitere Schritte

Nach Einführung der neuen Optionen plant die Kommission, Meta sowie relevante Marktteilnehmer um Rückmeldungen zur Akzeptanz und zu den Auswirkungen des neuen Werbemodells zu bitten. Ziel ist es zu prüfen, ob die Wahlmöglichkeiten den DMA-Anforderungen entsprechen und Nutzende ihre Rechte vollständig ausüben können.

 

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vg 09.12.2025

 

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