Kontaktloses Bezahlen immer beliebter
Kontaktloses Bezahlen wird durch Corona zum Standard - Quelle: Bitkom
Kontaktloses Bezahlen ist durch ide Corona-Pandemie immer mehr zum Standard geworden. In den drei Monaten von Februar bis April haben neun von zehn (85 Prozent) Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mindestens einmal kontaktlos mit Karte, Smartphone oder Smartwatch im Geschäft bezahlt. Zum Ende vergangenen Jahres lag der Anteil noch bei 79 Prozent. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, Berlin. Fast ein Viertel (23 Prozent) zahlt dabei täglich oder mehrmals täglich kontaktlos (von September bis November 2020: 18 Prozent). Noch etwas mehr nutzen kontaktlose Bezahlmöglichkeiten mehrmals die Woche (26 Prozent, 2020: 28 Prozent) oder zumindest einmal die Woche (27 Prozent, 2020: 20 Prozent).
Vier von zehn (38 Prozent) Kundinnen und Kunden haben in den vergangenen drei Monaten an der Kasse zu Smartphone oder Smartwatch gegriffen. Sieben Prozent bezahlen auf diese Weise sogar täglich oder mehrmals täglich, weitere fünf Prozent mehrmals wöchentlich, sieben Prozent zumindest einmal die Woche. Rund ein Fünftel (19 Prozent) nutzt Smartphone oder Smartwatch an der Kasse seltener.
Mehrheit fordert: Überall muss elektronisches Bezahlen möglich sein
Rund ein Drittel (32 Prozent) gibt dabei an, in der Corona-Pandemie erstmals das kontaktlose Bezahlen ausprobiert zu haben, zehn Prozent haben in der Zeit zum ersten Mal mit Smartphone oder Smartwatch bezahlt. Ein Grund dafür: Mehr als die Hälfte (55 Prozent) empfindet das kontaktlose Bezahlen hygienischer. Zwei Drittel (69 Prozent) nutzen aus diesem Grund in der Pandemie seltener Bargeld als früher. Und 59 Prozent sind sicher, auch nach der Corona-Pandemie häufiger auf Bargeld zu verzichten. Sechs von zehn Befragten (60 Prozent) geben zudem an, dass es sie stört, wenn sie nicht bargeldlos mit Karte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen können. Eine Mehrheit von 57 Prozent fordert daher, dass alle Geschäfte gesetzlich verpflichtet werden sollten, neben Bargeldzahlungen auch mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten.
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(vg) 31.05.2021
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