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Spielzeugmarkt

Otto stellt Plattform Mytoys ein und schließt alle Filialen

Die Mytoys.de GmbH, die zur Hamburger Otto Group gehört, stellt ihren Geschäftsbetrieb ein. Der 1999 gegründete Multichannelhändler betreibt unter anderem einen Online-Shop für Spielwaren und betreibt mehrere Filialen in Deutschland. Man habe entschieden, die Marke Mytoys künftig ausschließlich auf der Plattform Otto anzubieten, teilte der Mutterkonzern mit. Im wettbewerbsintensiven und margenschwachen Spielzeugmarkt sei das bisherige monothematische Multichannelkonzept des Berliner Unternehmens nicht weiter erfolgreich umzusetzen. Die insgesamt 19 Stationärgeschäfte sollen bis spätestens Februar 2024 geschlossen werden. Von den Standortschließungen betroffen sind rund 800 Mitarbeitende der Mytoys.de GmbH.

Sebastian Klauke, Konzern-Vorstand E-Commerce, Technologie, Business Intelligence und Corporate Ventures der Otto Group: "Mit Blick auf das über Jahre defizitäre Geschäftsmodell blieb uns auch nach intensiver Prüfung keine andere Alternative. Gleichzeitig glauben wir an die Marke Mytoys und wollen dem Segment Spielwaren eine neue, attraktive Bühne auf otto.de bieten."

Mytoys habe seit Jahren - die mit den Corona-Maßnahmen einhergehenden Wachstumseffekte der Geschäftsjahre 2020/21 und 2021/22 ausgenommen - trotz mehrfacher strategischer Neuausrichtung und hoher Investitionen keine solide wirtschaftliche Performance und die erforderliche, nachhaltige Rentabilität erreicht. Der Erfolg eines unbedingt erforderlichen Turnarounds, verbunden mit weiteren hohen Investments und steigendem Kosten- und Marktdruck, sei vor diesem Hintergrund weder seriös planbar noch realistisch. Das hart umkämpfte und zugleich niedrigmargige Segment Spielwaren sei leichter innerhalb des Marktplatzes von Otto profitabel zu bewirtschaften.   

Limango bleibt erhalten

Auf das Konzernunternehmen Limango, bisher unter dem Dach der Mytoys Group, hat die Entscheidung laut Otto keine operativen Auswirkungen. Die Private-Shopping-Community für Familien soll demnach weiterhin eigenständig bleiben.

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vg 06.03.2023