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EU beschließt Schockbilder auf Zigarettenschachteln

65 Prozent einer Zigarettenpackung sollen in der EU bald mit abschreckenden Hinweisen und Bildern von Raucherlungen, kaputten Zähnen und anderen abschreckenden Motiven versehen werden. Das hat das EU-Parlament heute, 8.10., in Straßburg beschlossen. Der Markenname soll am unteren Rand der Verpackung angebracht werden. Nicht mehr verkauft werden dürfen Packungen, die weniger als 20 Zigaretten enthalten.  Frucht- und Mentholgeschmack sollen nicht mehr erlaubt sein. Für elektrische Zigaretten gibt es ebenfalls neue Vorschriften. Danach sollen sie aber nur dann wie Arzneimittel betrachtet werden, wenn sie als Mittel zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden. "Slim"-Zigaretten bleiben erlaubt.

Junge Menschen vom Rauchen abhalten

Die Gesundheitswarnungen auf drei Viertel der Zigarettenpackung sollen vor allem junge Menschen vom Rauchen abhalten. Laut Europäischen Parlament sterben jährlich über 700.000 Menschen in der EU an den Folgen von Nikotinabhängigkeit. Zwar gehe die Zahl der Raucher in Europa zurück, noch immer aber greife jeder Vierte in der EU regelmäßig zur Zigarette.

"Es ist bekannt, dass eher Kinder und nicht Erwachsene mit dem Rauchen anfangen. Auch wenn die Anzahl der erwachsenen Raucher in den meisten EU-Ländern zurückgeht, spricht die Weltgesundheitsorganisation von einem besorgniserregenden Anstieg der Zahl junger Raucher in einigen Mitgliedstaaten", sagte die Berichterstatterin Linda McAvan. "Wir müssen die Tabakhersteller davon abhalten, mit einer Reihe schriller Produkte die jungen Menschen zu ködern, und wir müssen sicherstellen, dass die Zigarettenpäckchen wirksame Warnhinweise tragen. In Kanada wurden große Warnbilder schon 2001 eingeführt, und die Zahl der jungen Raucher ist um die Hälfte gesunken."

Nach den geltenden Vorschriften müssen Gesundheitswarnungen mindestens 30 Prozent der Vorderseite und 40 Prozent der Rückseite der Verpackungen von Tabakprodukten ausmachen.

Elektrische Zigaretten unterliegen nicht Vorschriften wie Arzneimittel

Elektrische Zigaretten sollen reguliert werden, aber nicht unter dieselben Vorschriften wie Arzneimittel fallen, es sei denn, sie werden als Mittel zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten. Sie dürfen nicht mehr als 30 mg/ml Nikotin enthalten, müssen Gesundheitswarnungen auf der Verpackung tragen und dürfen nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren verkauft werden. Hersteller und Importeure müssen den zuständigen Behörden eine Liste aller Inhaltsstoffe, die in dem Erzeugnis enthalten sind, mitteilen. Schließlich sollen elektrische Zigaretten denselben Beschränkungen der Werbung wie Tabakprodukte unterliegen.

Positivliste von Zusatzstoffen, Verbot von Aromastoffen

Die Abgeordneten sind gegen die Verwendung von Zusatz- und Geschmackstoffen, die die Produkte durch ein charakteristisches Aroma attraktiver machen würden. Zusatzstoffe wie zum Beispiel Zucker, die für die Herstellung von Tabakerzeugnissen wesentlich sind, können zugelassen werden. Dies gilt auch für andere eigens in einer Liste und in bestimmten Mengen ausgewiesenen Substanzen. Um einen Zusatzstoff verwenden zu können, müssen die Hersteller bei der Europäischen Kommission einen Antrag stellen.

Bekämpfung von illegalem Handel

Um die Menge illegaler Tabakprodukte auf dem Markt zu senken, müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Einzel- und Versandverpackungen ein individuelles Erkennungsmerkmal tragen, mit dem sich das Produkt in der Union vom Hersteller bis zum ersten Händler verfolgen lässt, verlangen die Abgeordneten.

Umsetzung der Regeln dauert noch Jahre

Bis die Regeln in Kraft treten, dauert es allerdings noch etwas. Sobald das Gesetz vom Ministerrat und dem Parlament angenommen und die Richtlinie in Kraft getreten ist, haben die EU-Länder 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Für die Vorschriften über die Zusatzstoffe gilt eine Frist von 36 Monaten (fünf zusätzliche Jahre für Menthol, insgesamt also acht Jahre). Tabakprodukte, die den Anforderungen der Richtlinie nicht genügen, dürfen noch 24 Monate lang auf dem Markt angeboten werden, bei elektrischen Zigaretten sind es 36 Monate.

Die Entscheidung war von den Tabakherstellern mit Spannung erwartet worden. Sie hatten bis zuletzt versucht, Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenpackungen zu verhindern. U.a. hatten Philip Morris, British American Tobacco, Reemtsma Cigarettenfabrik und Japan Tocacco einen Offenen Brief zu den Folgen der neuen EU-Tabakprodukt-Richtlinie verfasst und an den Abgeordneten Rapkay adressiert. Darin warnten sie u.a., dass Arbeitsplätze verloren gehen würden, sollten die Pläne der EU verwirklicht werden.


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vg 08.10.2013