Urteil: Werbung und Programm müssen klar getrennt werden
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich mit dem Thema Trennung von Werbeblock und TV-Programm beschäftigt. Die Richter haben klargestellt, dass ein TV-Sender dann gegen das Gebot des Rundfunk-Staatsvertrages verstößt, Werbung eindeutig von anderen Sendungsteilen abzusetzen, wenn vor Beginn der Werbung in einem noch laufenden Programmhinweis zwar der Schriftzug 'Werbung' eingeblendet wird, der weiter laufende Programmhinweis jedoch den Bildschirm optisch dominiert (Urteil vom 14. Okt. 2015 - Az.: BVerwG 6 C 17.14).
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