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EU-Parlament macht "Made in"-Kennzeichnung zur Pflicht

Das "Made in"-Herkunftssiegel soll künftig für Non-Food-Erzeugnisse, die auf dem EU-Binnenmarkt zum Verkauf stehen, verpflichtend vorgeschrieben werden. So haben es die Abgeordneten des EU-Parlaments am Dienstag, 15.4., beschlossen. In den entsprechenden neuen Vorschriften "zur Verschärfung der Produktsicherheit und Marktüberwachung zum Verbraucherschutz" fordern sie auch härtere Strafen für Unternehmen, die nichtkonforme oder potentiell gefährliche Produkte anbieten.

Die "Made in"-Kennzeichnung soll die Rückverfolgbarkeit der Waren verbessern und somit den Verbraucherschutz stärken, so die Abgeordneten, die den Vorschlag der Kommission zur verpflichtenden Kennzeichnung des Ursprungslandes in Europa für Non-Food-Erzeugnisse unterstützen. Das aktuelle freiwillige System soll dadurch ersetzt werden. Heutzutage können laut EU-Parlament ca. zehn Prozent der Waren, die vom Schnellwarnsystem der Gemeinschaft für gefährliche Produkte (RAPEX) aufgegriffen werden, nicht zum Hersteller zurückverfolgt werden.

Kennzeichnung des Herkunftslands

Die "Made in"-Kennzeichnung würde für fast alle in der EU zum Verkauf stehenden Waren gelten, mit einigen Ausnahmen wie Lebensmittel und Arzneimittel, so das Parlament. Nach dem Gesetzesvorschlag können Hersteller in der EU selbst entscheiden, ob "Made in the EU" oder "Made in..." gefolgt vom Namen ihres Landes auf dem Kennzeichen stehen soll.

Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, ist Ursprungsware des Landes, in dem sie der "letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist", und zur Herstellung eines "neuen Erzeugnisses" geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe" darstellt (so definiert im EU–Zollkodex), so das EU-Parlament.

Schärfere Strafen für kriminelle Unternehmen

Um zu gewährleisten, dass sich Verbrechen nicht lohnt, fordern die Abgeordneten Sanktionen, die "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sind, der Schwere und der Dauer des Verstoßes entsprechen sowie der Tatsache Rechnung tragen, dass der Verstoß vorsätzlich begangen wurde. Zudem soll bei den Sanktionen die Größe des Unternehmens berücksichtigt werden, und ob der betreffende Wirtschaftsakteur bereits in der Vergangenheit in ähnlicher Weise gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen hat.

Die Abgeordneten schlagen ebenfalls vor, dass die Kommission eine unionsweite schwarze Liste mit Firmen veröffentlicht, die "nachweislich wiederholt und vorsätzlich" gegen EU-Produktsicherheitsvorschriften verstoßen haben. Des Weiteren verlangen sie eine europaweite "Verletzungsdatenbank", in der sämtliche Arten von produktbezogenen Verletzungen von Verbrauchern erfasst werden.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament hat in erster Lesung über den Gesetzentwurf abgestimmt, um die bisher geleistete Arbeit zu konsolidieren und an das nächste Parlament zu übergeben. Dies stelle sicher, dass die im Mai neu gewählten Abgeordneten auf der Arbeit der jetzigen Legislaturperiode aufbauen können.


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vg 16.04.2014