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DPMA führt neue Schutzrechtsurkunden ein

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat zum 1. April 2015 neue, einheitliche Urkunden für die Schutzrechte Patente, Gebrauchsmuster und Designs eingeführt. Das Layout der Schmuckurkunden für Patente wird zeitgleich entsprechend umgestellt. Die Urkunden für das Schutzrecht Marke werden ab 1. November 2015 dem neuen Design angepasst. Dann wird die gegenwärtige Einführung der Elektronischen Schutzrechtsakte für Marken und Geografische Herkunftsangaben im DPMA abgeschlossen sein.

Mit der neuen Gestaltung wird das Layout der Schutzrechtsurkunden nun modernisiert, grafisch aufgewertet, vereinheitlicht und an das Corporate Design des DPMA sowie der Bundesregierung angepasst. Nach § 25 der DPMA-Verordnung sind für Schutzrechtsinhaber gedruckte Urkunden über die Erteilung des Patents, die Eintragung des Gebrauchsmusters, der Marke, des Designs sowie des Schutzes der Topografie in das jeweilige Register zu fertigen. Patentinhabern wird auf Antrag eine kostenpflichtige Schmuckurkunde ausgestellt. 


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vg 02.04.2015