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Jedes zweite Unternehmen nicht auf IT-Notfälle vorbereitet

Nur knapp die Hälfte (49 Prozent) aller Unternehmen in Deutschland verfügt über ein Notfallmanagement bei digitaler Wirtschaftsspionage, Sabotage oder Datendiebstahl. Das geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.074 Unternehmen hervor. Laut Umfrage sind dabei größere Unternehmen nur unwesentlich besser gerüstet als kleinere. Bei Betrieben mit 500 oder mehr Mitarbeitern besitzen 62 Prozent ein Notfallmanagement. Bei mittelständischen Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern sind es 54 Prozent und bei kleineren Betrieben mit zehn bis 99 Beschäftigten 46 Prozent.

Abläufe für Notfallmanagement definieren

Ein betriebliches Notfallmanagement umfasst schriftlich geregelte Abläufe und Sofortmaßnahmen für Situationen, in denen zum Beispiel sensible Unternehmensdaten abfließen, wichtige Webseiten wie Shops oder Online-Dienste nicht erreichbar sind oder die Produktion aufgrund digitaler Angriffe beeinträchtigt ist, so Bitkom. Zu den Zielen des Notfallmanagements gehöre es zum Beispiel, einen Datenabfluss zu stoppen oder beim Ausfall wichtiger Systeme die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens so schnell wie möglich wieder herzustellen.

"Die Maßnahmen zur Vorbereitung eines Notfallmanagements reichen vom Erstellen einer Kontaktliste mit den wichtigsten Ansprechpartnern bis zu mehrtägigen Übungen, bei denen verschiedene Szenarien durchgespielt werden", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Dabei sei zu klären, in welchen Fällen externe Dienstleister notwendig sind, ob staatliche Stellen eingeschaltet werden sollen oder wie Mitarbeiter oder sogar die Öffentlichkeit von dem Vorfall informiert werden können.

Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research in Zusammenarbeit mit Aris Umfrageforschung im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei sind im Januar und Februar 1.047 Unternehmen ab zehn Mitarbeitern befragt worden. Die Interviews wurden mit Führungskräften durchgeführt, die für das Thema Wirtschaftsschutz verantwortlich sind.


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vg 09.04.2015