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Glückstädter Matjes muss aus Glückstadt kommen

Glückstädter Matjes darf das EU-Gütesiegel "geschützte geografische Angabe" (g.g A.) verwenden. Dieses bestätigt die enge Verbindung eines landwirtschaftlichen Produkts mit dem Herkunftsgebiet. Das heißt, dass mindestens eine der Produktionsstufen des Matjes (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung), in Glückstadt durchlaufen werden muss. Die Matjes-Tradition in Glückstadt, einer Hafenstadt an der Unterelbe in Schleswig-Holstein, reicht zurück in das Jahr 1893.

Um regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung zu schützen, werden Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) sowie garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) auf EU-Ebene seit 1992 registriert. Mehr Informationen zu geografischen Angaben und traditionellen Spezialitäten hier.


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vg 28.05.2015