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OWM: Verbot regionalisierter TV-Werbung trifft Mittelstand

Nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) sich nach einemk Veto Bayerns im März gegen ein Verbot regionaler Werbung durch bundesweit sendende TV-Unternehmen ausgesprochen hatte, rudert die Bayerische Regierung nun zurück. Bayern werde "eine rundfunkstaatsvertragliche Lösung mit dem Verbot der regionalisierten Werbung im nationalen Fernsehen unterstützen", teilte sie mit.

Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) kritisiert diese Entscheidung des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni nun doch für ein Verbot regionalisierter TV-Werbung zu stimmen, scharf.

"Wir hätten uns in dieser Sache von der bayerischen Staatskanzlei mehr Rückgrat erwartet. Insbesondere für mittelständische und regional aktive Unternehmen hat ein Verbot regionalisierter Werbung im privaten Fernsehen fatale Auswirkungen und führt dazu, dass sie bestimmte Kundengruppen nicht mehr erreichen können", warnt OWM-Geschäftsführer Joachim Schütz. Aber auch für internationale Konzerne, wie es das Beispiel Opel zeigt, seien die regionalen Werbemöglichkeiten attraktiv. Opel hatte laut OWM im Rahmen einer Kampagne seinen TV-Spots über die RedButton-Technologie regionale Informationen in Form von Händleradressen hinzugefügt.

Freiheit der Kommunikation und damit der Werbung wird eingeschränkt

Ein Verbot regionalisierter Werbung im TV schränkt in den Augen der OWM auch die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Kommunikation und damit der Werbung ein. Schütz: "Im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen sprechen wir uns klar gegen derartige Einschränkungen aus, um die freie Entfaltung ihrer Werbeaktivitäten sicherzustellen."

ProSiebenSat1 plane nun einer Normenkontrollklage, um zu überprüfen, ob die geplante Klausel überhaupt einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Dazu Schütz: "Gerade vor dem Hintergrund der erst vor sechs Monaten erfolgten Genehmigung regionalisierter TV-Werbung durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist die Kehrtwende Bayerns umso unverständlicher. Es wäre zu hoffen, dass das Verfassungsgericht zu einer besseren Entscheidung im Sinne der werbenden Unternehmen kommt."


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vg 10.06.2015